Die elektronische Steuererklärung für juristische Personen ist da
In den nächsten Tagen versendet das Amt für Steuern die Post für die Steuererklärung 2024. Erstmals erhalten die juristischen Personen des Kantons Uri anstatt der Steuerformulare einen Brief mit der Einladung zum Ausfüllen der Steuererklärung. Darin enthalten sind der Zugangscode und eine kurze Anleitung für die Benutzung der neuen Software eTax.UR JP. Mit diesen Angaben kann die Steuererklärung 2024 mit allen Belegen elektronisch ausgefüllt und ohne Unterschrift eingereicht werden.
Vor drei Jahren wurde die elektronische Steuererklärungslösung für Privatpersonen mit grossem Erfolg eingeführt. Nun treibt das Amt für Steuern die Digitalisierung auch bei den juristischen Personen voran: Ab sofort können Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen ihre Steuern für die Steuerperiode 2024 erstmals digital mit der Software eTax.UR JP deklarieren. Die neue Lösung wurde den Urner Treuhändern im Rahmen der jährlichen Treuhändertagung direkt vorgestellt.
Nachdem die kostenlose Software von www.ur.ch/steuern-jp heruntergeladen und installiert wurde, lässt sich die Steuererklärung bequem auf dem Computer ausfüllen. Die formularbasierte Lösung ähnelt stark der Excel-Lösung, was den Umstieg auf eTax.UR JP erleichtert. Die Excel-Steuererklärung wird aus Kosten-Nutzen-Gründen nicht mehr angeboten.
Nach der Eröffnung der neuen Steuererklärung müssen der persönliche Zugangscode sowie die Identifikationsnummer (UID / PID-Nr.) in den Stammdaten erfasst werden. Das Ausfüllen der Steuererklärung wird durch den Korrekturassistenten unterstützt, indem dieser Fehler und fehlende Angaben erkennt und Warnungen anzeigt. Belege können direkt als PDF-Dokument der Steuererklärung beigefügt werden. Ab dem zweiten Jahr besteht die Möglichkeit, die Daten aus der Vorperiode zu übernehmen.
Bevor die Steuererklärung mit einem «Mausklick» elektronisch dem Steueramt übermittelt wird, erfolgt eine Vollständigkeitskontrolle durch das System. Eine Unterschrift ist bei der elektronischen Einreichung nicht mehr notwendig, da die Identifikation über den Zugangscode sowie die PID-Nr. erfolgt. Damit entfällt der Gang zum Briefkasten.
Unterstützung ist gewährleistet
Falls steuerpflichtige Personen mit eTax.UR JP Probleme bekunden und auf der Webseite (https://ur-support.etax.ch) nicht die gewünschte Hilfe finden, können sie sich an die Hotline wenden. Diese steht den juristischen Personen des Kantons Uri ab sofort von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 041 766 59 16 oder ur@etax.ch zur Verfügung (Monate Juni 2025 bis Januar 2026 nur vormittags).
Mit eTax.UR JP Kosten sparen
Jede elektronisch eingereichte Steuererklärung kann ohne Vorerfassung und Scanning direkt von den Mitarbeitenden des Amts für Steuern bearbeitet werden. Im Vergleich dazu verursachen Steuererklärungen auf Papier hohe Kosten und die zahlreichen manuellen Arbeitsschritte sind mit hohem Aufwand verbunden. So müssen diese Steuererklärungen zuerst eingescannt und die Zifferndetails manuell in der Steuersoftware NEST erfasst werden, bevor diese zum Veranlagungsteam gelangen. Mit der Benutzung von eTax.UR JP helfen Sie als Steuerzahlerinnen und -zahler dem Kanton, Geld und Papier zu sparen. Daher wird keine Steuererklärung mehr in Papierform versandt. Damit ist auch der Grundstein für eine teilautomatisierte Veranlagung der juristischen Personen gelegt.
A4 Axenstrasse – Öffnung für den Langsamverkehr
Ab Samstag, 1. Februar 2024, ist die Axenstrasse wieder für alle Verkehrsteil-
nehmenden geöffnet. Nach der Instandstellung aller Sicherheitsanlagen im Be-
reich der Galerie Axenfluh kann der Langsamverkehr diese Stelle wieder normal befahren bzw. begehen.
Aus Sicherheitsgründen musste letzten Oktober ein Felspaket oberhalb der Galerie
Axenfluh weggesprengt werden. Herunterfallendes Gestein hat dabei die Sicherheits-
installationen oberhalb des Weges für den Langsamverkehr beschädigt oder teilweise
ganz zerstört. Für die Dauer der Reparatur blieb die Axenstrasse für den Langsam-
verkehr deshalb bis auf weiteres gesperrt.
Die Instandstellungsarbeiten sind nun abgeschlossen. Somit kann der Fuss- und Ve-
loweg ab Samstag, 1. Februar, wieder geöffnet werden. Mit der kompletten Öffnung
der Axenstrasse auch für den Langsamverkehr wird der Fahrplan des Veloshuttles
angepasst. Der Shuttle verkehrt neu nicht mehr von Brunnen bis Flüelen, sondern
wieder regulär zwischen Brunnen und Sisikon und in Gegenrichtung. Dies hat leicht
veränderte Fahrzeiten zur Folge. Ab 1. Februar, dem Zeitpunkt der Öffnung, gilt der
Winterfahrplan, der dieser Medienmitteilung beiliegt.
Wassen: Verlängerung der Nachtsperrungen des Standeltaltunnels
Seit dem 1. November 2024 wird im Standeltaltunnel in Wassen das Gewölbe, die Entwässerung, der Belag, das Portal, die Tunnelbeschichtung und die Beleuchtung umfassend saniert. Der Verkehr wird einspurig mit einer Lichtsignalanlage geführt.
Bis Freitag, 14. Februar 2025, ist der Baustellenbereich von Sonntag bis Freitag zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr gesperrt. Die Haltestelle Wattingen wird zwischen 21.30 Uhr und 00.30 Uhr nur auf telefonische Voranmeldung angefahren. An den Wochenenden kann der Tunnel einspurig und rund um die Uhr befahren werden.
Die Gesamtkosten der Tunnelsanierung belaufen sich auf rund 2.1 Mio. Franken. Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte April 2025 abgeschlossen.