Kommission genehmigt Ablösung der Sonderabgabe zur Finanzierung der Ausfallkosten im Altlastenbereich
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates genehmigt die Änderung des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz. Sie beantragt jedoch eine Anpassung der vorgesehenen Kostenverteilung.
Die Kommission stimmt dem Entwurf einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz zur Ablösung der Sonderabgabe zur Finanzierung der Ausfallkosten im Altlastenbereich (B 83) einstimmig zu. Gleichzeitig beschliesst sie eine Anpassung des Kostenteilers.
Die RUEK begrüsst die Ziele der Botschaft. Eine Nachfolgelösung zum auslaufenden Finanzierungssystem ist notwendig. Die gesetzliche Verankerung des Lärmschutzes erachtet sie als zweckmässig. Auch die geringfügigen Anpassungen im Bereich der Luftreinhaltung werden unterstützt. Insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit PFAS ist eine langfristig tragfähige Lösung nötig. Unbestritten ist zudem die Entkoppelung der Kosten über das vorgesehene Bilanzkonto.
Bis zur Umsetzung des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) trug der Kanton die Ausfallkosten im Altlastenbereich. Neben dem regierungsrätlichen Vorschlag prüfte die Kommission zwei weitere Varianten: die Weiterführung der bisherigen Sonderabgabe und sowie eine hälftige Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden. Mit deutlicher Mehrheit sprach sich die Kommission für den 50:50-Kostenteiler aus. Dieser Ansatz trägt sowohl dem Solidaritätsgedanken zwischen Kanton und Gemeinden als auch dem Umstand Rechnung, dass die heutige Sonderabgabe nicht verursachergerecht ausgestaltet ist. Die Minderheit argumentierte vergebens, dass es zweckmässiger ist, die bestehende Lösung weiterzuführen, zumal die damit verbundene Aufgabe noch nicht erfüllt ist. Die regierungsrätliche Fassung unterlag in der Abstimmung dem 50:50 Kostenteiler deutlich.
Wie für den Regierungsrat erachtet auch die Kommission eine nahtloss Anschlusslösung als wichtig. Die Sanierung von Altlasten bleibt eine wichtige öffentliche Aufgabe, die nicht auf die lange Bank geschoben werden darf.
Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Michael Kurmann (Die Mitte, Dagmersellen) vorberaten. Der Kantonsrat behandelt die Vorlage in der Juni-Session.
Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt wird modernisiert
Das Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt aus dem Jahr 1948 soll aktualisiert werden. Drei Aspekte stehen im Vordergrund: Erstens soll das Gesetz sprachlich und inhaltlich modernisiert, zweitens an den elektronischen Datenaustausch angepasst und drittens soll auf die Hinterlegung des Heimatscheines verzichtet werden. Die Regelungen zum Einwohnermeldewesen werden modernisiert und so ergänzt bzw. präzisiert, dass die Aktualität der Einwohnerregister verbessert wird.
Der fortschreitende digitale Wandel zeigt sich auch im Bereich des Einwohnermeldewesens. Die Behörden tauschen bereits heute viele Daten elektronisch aus. Das kantonale Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt wurde zwar gelegentlich angepasst, ist aber insgesamt veraltet. Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt soll der elektronischen Datenaustausch auch in den rechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Unter anderem bedeutet dies, dass bei der Anmeldung in einer Gemeinde neu kein physischer Heimatschein mehr hinterlegt werden muss. Bereits heute verzichten mehrere Kantone auf die Hinterlegung eines Heimatscheines.
Um die Meldepflicht in den Gemeinden konsequenter umzusetzen und die Aktualität der Einwohner-register zu verbessern, sollen die Bestimmungen bezüglich Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und Kontrollen der Gemeinden präzisiert und ergänzt werden. Die Gemeinden sollen insbesondere die Möglichkeit erhalten, die An-, Um- oder Abmeldung von Amtes wegen vorzunehmen.
Mit der Revision soll das Gesetz auch sprachlich und inhaltlich an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Die Anpassungen dienen zudem der interkantonalen Vereinheitlichung im Bereich des Einwohnermeldewesens. Ziel ist ein zeitgemässes, schlankes Gesetz.
In der Vernehmlassung wurde die Totalrevision grundsätzlich positiv aufgenommen, und der Handlungsbedarf in Bezug auf alle Revisionspunkte von einer Mehrheit anerkannt. Insbesondere die Abschaffung des Heimatscheins, die Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten «Hauptwohnsitz» und «Nebenwohnsitz», die Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung sowie die Modernisierung und Verschlankung des Gesetzes werden grossmehrheitlich ausdrücklich als zeitgemäss begrüsst.
Strategiereferenz
– Digitaler Wandel
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie
Anhang
Botschaft B 99
Kommission stimmt Sonderkredit für die Realisierung eines Sicherheitszentrums in Rothenburg Station Ost
Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Realisierung eines Sicherheitszentrums in Rothenburg Station Ost für 276 Mio. Franken einstimmig zu. Das Projekt stärkt die Sicherheit und ermöglicht zahlreiche betriebliche Verbesserungen in einer modernen Infrastruktur.
Die Kommission stimmt dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Realisierung eines Sicherheitszentrums in Rothenburg Station Ost (B 87) einstimmig zu. Die VBK beurteilt die Realisierung als notwendig und zweckmässig. Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe. Verschiedene Dienste arbeiten heute dezentral teilweise in veralteten Infrastrukturen, weshalb Handlungsbedarf besteht. Positiv bewertet die Kommission insbesondere die hohen Nachhaltigkeitsstandards des Projekts sowie die gute Erreichbarkeit des Standorts. Angesichts der hohen Investitionskosten erwartet die VBK jedoch eine besonders konsequente Projektsteuerung und Kostenkontrolle, damit der Kreditrahmen eingehalten werden kann.
Im Verlauf der Planung wurde das Projekt erweitert und um zusätzliche Organisationseinheiten ergänzt. Im Rahmen ausführlicher Informationen konnten die zahlreichen Fragen der Kommission jedoch zufriedenstellend beantwortet werden. Neben der VBK befassten sich auch die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) und die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit (GASK) mit der Vorlage. Aus fachlicher Sicht wird das Projekt vorbehaltlos unterstützt. Die Zusammenführung verschiedener Akteure im Bereich der Sicherheit wie Polizei, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Veterinärdienst sowie Staatsanwaltschaft vereinfacht Abläufe, erhöht die Effizienz und verbessert die Zusammenarbeit. Dadurch können Aufgaben künftig koordinierter und Reaktionen schneller erfolgen.
Die VBK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Laura Spring (Grüne, Luzern) vorberaten. Der Kantonsrat wird das Geschäft an der Juni-Session behandeln.
Kantonaler Finanzausgleich 2027: 232,4 Millionen Franken werden umverteilt
Der Finanzausgleich bleibt ein zentrales Instrument für den Zusammenhalt im Kanton Luzern. Im Jahr 2027 werden 13,8 Millionen Franken mehr umverteilt als im Vorjahr. Damit werden gezielt finanzschwächere Gemeinden gestärkt und dafür gesorgt, dass alle Kommunen vergleichbare Voraussetzungen für ihre Aufgabenerfüllung haben. Der Ressourcenausgleich an die Gemeinden beträgt 156,4 Millionen Franken. Davon werden 82,9 Millionen Franken vom Kanton und 73,5 Millionen Franken von den ressourcenstarken Gemeinden bezahlt.
Der Finanzausgleich im Kanton Luzern sorgt auch im Jahr 2027 für stabile Verhältnisse zwischen den Gemeinden. Insgesamt werden über den Ressourcenausgleich 156,4 Millionen Franken verteilt, wovon 82,9 Millionen Franken bzw. 53 Prozent vom Kanton getragen werden. Gesamthaft steigt der Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um 13,8 Millionen Franken auf 232,4 Millionen Franken. Von den 13,8 Millionen Franken tragen die ressourcenstarken Gemeinden 6,5 und der Kanton 7,3 Millionen Franken.
Ressourcenausgleich 2027
Der Ressourcenausgleich trägt der Finanzkraft und der unterschiedlichen Entwicklung der Gemeinden Rechnung. Die benötigten Mittel für die Mindestausstattung betragen 156,4 Millionen Franken (+13,8 Millionen Franken, bzw. +9,7 Prozent). Gesamthaft steigt das Ressourcenpotenzial 2027 gegenüber dem Vorjahr kantonsweit um 120,9 Millionen Franken auf 1,72 Milliarden Franken, bzw. um 232 Franken auf 4’009 Franken pro Kopf. Der Anstieg geht hauptsächlich auf die ordentlichen Gemeindesteuern bei mittlerem Steuerfuss zurück (+120,4 Millionen Franken). Konkret hat das Ressourcenpotenzial pro Kopf bei 67 Gemeinden zu- und bei 12 Gemeinden abgenommen. Der Ressourcenausgleich 2027 erreicht mit 156,4 Millionen Franken einen neuen Höchststand.
Lastenausgleich 2027
Der Lastenausgleich gewährt Gemeinden mit übermässigen Lasten einen finanziellen Ausgleich. Es wird ein Ausgleich für Lasten der Topografie, der Bildung, der sozialen Wohlfahrt und der Infrastruktur vorgenommen. Die relevante Jahressteuerung von November 2024 bis November 2025 beträgt gemäss Landesindex der Konsumentenpreise null Prozent. Somit bleibt die Dotierung im Lastenausgleich 2027 gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 76 Millionen Franken.
Städte Kriens und Luzern zahlen mehr, Gemeinde Pfaffnau erhält höhere Beträge
Die grössten Mehrerträge durch den Finanzausgleich 2027 gegenüber dem Vorjahr betreffen Emmen (+1,9 Millionen Franken), Ebikon (+1,2 Millionen Franken) und Willisau (+1,1 Millionen Franken). Bei den drei Gemeinden ist der Zuwachs auf höhere Beträge im Ressourcenausgleich zurückzuführen. Die grössten Einbussen betreffen die Städte Kriens (-5 Millionen Franken) und Luzern (-4,4 Millionen Franken). Bei beiden Gemeinden ist eine höhere horizontale Abschöpfung im Ressourcenausgleich dafür verantwortlich. Pro Einwohnerin und Einwohner erfährt die Gemeinde Pfaffnau die grösste positive Veränderung (+210 Franken) und die Stadt Kriens die grösste negative Veränderung (-171 Franken).
Teil- und Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes
Als Reaktion auf sprunghaft ansteigende Erträge einzelner Gemeinden wurde der Luzerner Finanzausgleich im Rahmen einer Teilrevision angepasst und per 1. Januar 2026 vorerst stabilisiert. Die Vorlage wurde am 18. Mai 2025 vom Stimmvolk angenommen und entfaltete ihre Wirkung erstmals im Finanzausgleich 2026, womit auch die Ausgangslage für den Finanzausgleich 2027 geprägt wurde.
Als Nachfolgeprojekt wurde die Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes als gemeinsames Projekt des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) und des Kantons Luzern gestartet. Das Projekt hat zum Ziel, den bestehenden Finanzausgleich hinsichtlich seiner Wirkungen, Anreize und langfristigen Tragfähigkeit zu analysieren. Zudem ist auch ein Vergleich mit den Finanzausgleichsystemen anderer Kantone vorgesehen, um bewährte Modelle und mögliche Verbesserungsansätze zu identifizieren. Die Arbeiten werden ergebnisoffen geführt. Bis Ende 2027 sollen dem Regierungsrat Reformvorschläge unterbreitet werden. Ziel ist es, dass der neue Finanzausgleich ab dem Jahr 2030 wirkt.
Anhang
Broschüre Finanzausgleich 2027
OGD-Daten opendata.swiss
Website Kantonaler Finanzausgleich

