Mindestzinssatz: Enttäuschende Empfehlung der BVG-Kommission

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 Travail Suisse

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Bern (ots) – Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht, dass die BVG-Kommission dem Bundesrat für das Jahr 2016 eine Senkung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 1.25 Prozent empfiehlt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten ist eine Festlegung so weit im Voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse hatte deshalb gefordert, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen und gleichzeitig eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einzusetzen, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft(ex-post).

Die empfohlene Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25 Prozent ist überstürzt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Volatilitäten ist es nicht zweckmässig, den Mindestzins weit im Voraus festzulegen. Seit längerem wird die zur Bestimmung des BVG-Mindestzinssatzes zugezogene Formel der gängigen Anlagepolitik vieler Pensionskassen nicht mehr gerecht. Eine Überprüfung der Formel statt einer einseitigen Senkung des Zinssatzes wäre deshalb angebracht gewesen. Travail.Suisse fordert nun den Bundesrat auf, die heute angewandte Formel überprüfen zu lassen. Richtig wäre zudem eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres, wenn man mehr über die tatsächliche Performance weiss. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt zeigen, dass nur ein kleiner Mindestzinssatz drin liegt, werden die Versicherten dies besser akzeptieren können. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat, wie dies gegenwärtig der Fall ist, ist für die Versicherten hingegen schwer nachvollziehbar.

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Über Leonard Wüst

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