Mitbericht KP17: GASK gegen höhere Sozialhilfekosten für Gemeinden

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) ist dagegen, dass Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bereits nach acht statt zehn Jahren an die Gemeinden übergehen. Diese Haltung macht sie in einem Mitbericht zum Planungsbericht «Perspektiven und Konsolidierung der Kantonsfinanzen (KP17)» deutlich. Der Kanton soll diese Kosten nicht an die Gemeinden übertragen.

Mit dem Planungsbericht B39 über das Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat unter anderem vor, dass die Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nicht wie bis anhin nach zehn, sondern bereits nach acht Jahren vom Kanton an die Gemeinden übergehen. Die Hälfte der eingesparten Mittel will der Kanton in ein grösseres finanzielles Engagement in die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen investieren.

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates empfiehlt der zuständigen Planungs- und Finanzkommission (PFK) in einem Mitbericht, eine Bemerkung zum Verzicht auf diese Massnahme zu machen. Der Antrag wurde grossmehrheitlich angenommen. In erster Linie will die GASK damit verhindern, dass diese Kosten vom Kanton auf die Gemeinden übergehen. Es sei im Rahmen der Abstimmung zur Asylinitiative von Seiten der Regierung damit argumentiert worden, dass die Frist von zehn Jahren beibehalten werden soll. Zudem sei in der aktuellen Asylsituation eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden sehr wichtig. Diese Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden soll durch die Massnahme nicht gefährdet werden.

Der Planungsbericht wurde anlässlich der Sitzung vom 23. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Urs Dickerhof[content_block id=29782 slug=ena-banner]