Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) empfiehlt der Planungs- und Finanzkommission (PFK) in einen Mitbericht auf zwei Massnahmen im Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) zu verzichten: Den Gemeinden sollen durch die frühere Übernahme der Sozialhilfedossiers und aufgrund der Ergänzungsleistungen nicht mehr Kosten entstehen.
Mit der Botschaft B 55 zum KP17 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, dass die Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen nicht wie bis anhin nach zehn, sondern bereits nach acht Jahren vom Kanton an die Gemeinden übergehen. Die GASK empfiehlt der zuständigen PFK in einem Mitbericht, auf diese Massnahme zu verzichten. Es sei aus staatspolitischer Sicht nicht akzeptabel, dass diese Massnahme, die vom Kantonsrat in diesem Jahr bereits im Rahmen der Beratung des Planungsberichtes B39 abgelehnt worden sei, erneut beantragt werde.
Keine Übernahme der Ergänzungsleitungen
Auch die vom Regierungsrat beantragte Massnahme, dass künftig die Gemeinden die vollen Kosten der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV zu tragen hätten, wird von der GASK zur Ablehnung empfohlen. Der Verteilschlüssel sei nicht zu ändern, womit die Gemeinden weiterhin 70 und der Kanton 30 Prozent der Kosten zu tragen hätten. Begründet wird die Ablehnung der beantragten Massnahme damit, dass man den Gemeinden keine derart grosse Last aufbürden könne, ohne die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gesamtheitlich anzuschauen.
Die restlichen drei Massnahmen, die den Bereich der GASK betreffen, werden von der Kommission nach teils kontroversen Diskussionen begrüsst:
• | Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantons in der Sozialpsychiatrie, die Teil der Aufgaben der Gemeinde sind, sollen neu von diesen in Form einer Pauschalabgeltung bezahlt werden. Obwohl man auch über diese Massnahme nicht erfreut sei, sei diese im Rahmen der Sparbemühungen zu akzeptieren. |
• | Die Versorgungskette «präventiv-ambulant-stationär» sei zu fördern. |
• | Zur Förderung des unternehmerischen Spielraums sollen mit den SEG Institutionen längere, bis zu 4-jährige Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können. |
Die Botschaft wurde anlässlich der Sitzung vom 20. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Urs Dickerhof (SVP, Emmen) vorberaten. Der Mitbericht geht nun an die PFK. Sie hat die Kompetenz zu entscheiden, ob die Anträge der GASK an den Kantonsrat gestellt werden.[content_block id=29782 slug=ena-banner]