Im Jahre 2015 wurde in der Altstadt erstmals das Wochenendfahrverbot signalisiert. Dieses wird bis auf weiteres in den Sommermonaten umgesetzt. Im Jahr 2017 soll eine Standortbestimmung vorgenommen werden.
Im laufenden Jahr 2016 gilt für die Samstagabende/Sonntage ab 30. April 2016 bis 25. Sep-tember 2016 Folgendes:
Zeitlich befristetes Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder an Wochen-enden jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr. Von diesem Fahrverbot aus-genommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahr-berechtigungen).
Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee (Parkplatz-Gebühren-Reglement).
Zusätzlich gilt innerhalb des Wochenendfahrverbots in der Zeit vom 30. April 2016 bis 25. September 2016 von Samstag, 17.00 Uhr bis Montag, 06.00 Uhr auf den Parkplätzen in der Oberstadt und beim Rathausplatz ein generelles Parkverbot. Somit sind diese Parkplätze auch für Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten während dieser Zeitspanne nicht nutz-bar.
Die im Jahre 2015 ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) haben weiterhin Gültigkeit und müssen demnach nicht erneuert werden. www.sursee.ch[content_block id=29782 slug=ena-banner]