Regierungsrat beantragt Genehmigung der Abrechnung über das Darlehen für den Ausbau des Bahnhofs Huttwil. Der Kantonsrat bewilligte am 31. März 2014 einen Sonderkredit an die BLS Netz AG für den Ausbau des Bahnhofs Huttwil. Kernelemente des Projekts waren ein elektronisches Stellwerk, behindertengerechte Perrons und Personenunterführungen für ein komfortables Ein- und Aussteigen sowie vereinfachte Gleis- und Fahrleitungsanlagen.
Seit 2016 finanziert der Bund den Unterhalt der Schieneninfrastruktur sowie Ausbauvorhaben über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Zuvor haben Bund und Kantone die Eisenbahninfrastruktur gemeinsam finanziert, weshalb sich der Kanton Luzern beim Projekt Ausbau Bahnhof Huttwil – gerade auch aufgrund der Bedeutung dieses Bahnhofs für die Bahnverbindung Willisau-Langenthal – mit einem Darlehen von 9,113 Millionen beteiligte. Der Regierungsrat beantragt nun dem Kantonsrat, die Abrechnung über das Darlehen zu genehmigen.
Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug
Der Kanton Luzern lehnt die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug) ab. Mit der Änderung soll eine Ungleichbehandlung zwischen Schweizerinnen und Schweizern und EU/EFTA-Staatsangehörige beim Nachzug ihrer Familienangehörigen aus Drittstaaten beseitigt werden. Dieses Anliegen ist verständlich. Er weist aber darauf hin, dass die Änderung zu einem Mehraufwand führen wird und die Erweiterung des nachzugsberechtigten Personenkreises zu zusätzlichen Kosten für die Alterspflege sowie zu höheren Sozialhilfeausgaben führen wird. Der bisher in den Kantonen unterschiedlich angewendete Begriff der bedarfsgerechten Wohnung müsste überdies zwecks Vereinheitlichung in der Verordnung definiert werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]