Verordnungsentwürfe zur Strommangellage: Regierungsrat nur teilweise einverstanden.Ende November schickte der Bundesrat die Massnahmen für den Fall einer Strommangellage in die Vernehmlassung. In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich die vom Bund ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, hat aber folgende Anmerkungen:
- Die Verordnungsentwürfe seien zu spät bekannt gemacht worden, und es würden die Vollzugshilfen fehlen. Öffentliche Hand, Privathaushalte und Wirtschaft würden sich so nicht mit der nötigen Planungssicherheit auf eine mögliche Mangellage vorbereiten können, und ein schweizweit einheitlicher Vollzug sei nicht gesichert.
- Der Verordnungsentwurf über Beschränkungen und Verbote überzeuge nicht und müsse grundlegend überarbeitet werden. Systematische Kontrollen seien unmöglich, sodass Umfang und Detaillierungsgrad der Vorschriften unsachgemäss erschienen. Vielmehr sollen die meisten Massnahmen im Rahmen der offiziellen Sparappelle im Sinne von Empfehlungen gelten. Lediglich eine überschaubare Anzahl von Massnahmen mit grosser Wirkung sollen Beschränkungen und Verbote sein.
- Netzabschaltungen gelte es mit allen Mitteln zu vermeiden, da die Auswirkungen sehr einschneidend seien und in alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche eingreifen. Vielmehr sei das Mittel der Kontingentierung so weit als möglich auszureizen. In diesem Sinne unterstütze der Regierungsrat, dass bei der Kontingentierung keine Ausnahmen vorgesehen seien.Anhang
Stellungnahme
Entlastung für Klassenlehrpersonen an Volksschulen
In den letzten Jahren ist es für die Volksschulen zunehmend schwieriger geworden, Lehrpersonen für die Funktion der Klassenlehrperson zu gewinnen, da diese Aufgabe mit immer mehr Aufwand verbunden ist und die Erwartungen an die Klassenlehrperson während der letzten Jahre zugenommen haben. Die Funktion «Klassenlehrperson von Regelklassen» wird aktuell mit zwei Lektionen entlastet und diese Entlastung darf nicht auf mehrere Lehrpersonen aufgeteilt werden. Neu soll die Entlastung für Lehrpersonen von Regelklassen auf höchstens zwei Lehrpersonen aufgeteilt werden können. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung der Personalverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Reduktion Unterrichtsverpflichtung Lehrpersonen am Zentrum für Brückenangebote
Das Zentrum für Brückenangebote (ZBA) ist ein Angebot der Sekundarstufe II. Die Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen am Zentrum für Brückenangebote ist im kantonalen Vergleich zu den Lehrpersonen an den Berufsschulen und an den Gymnasien viel höher. Der Unterricht an Brückenangeboten erfordert aufgrund der Heterogenität der Lernenden ein sehr hohes Mass an Individualisierung. Deshalb wird die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 28 auf 26 Lektionen gesenkt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung der Personalverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Covid-Härtefallunterstützung für das 1. Halbjahr 2022 ist abgeschlossen
Unternehmen, die besonders hart von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen waren, konnten für das erste Halbjahr 2022 ein Härtefallgesuch stellen. Der Kanton Luzern hat für diesen Zeitraum 126 Gesuche erhalten, wovon rund 80 Prozent positiv entschieden wurden. Mehrheitlich stammten die Gesuche aus der Gastronomie- und Hotelbranche. Der Kanton Luzern hat für die erste Jahreshälfte 2022 7,7 Millionen Franken an die Unternehmen ausbezahlt. Für das zweite Halbjahr 2021 beliefen sich die Auszahlungen auf rund 4,8 Millionen Franken. Total hat der Kanton die Luzerner Wirtschaft mit rund 265 Millionen Franken aus dem Härtefallprogramm unterstützt. Das Ziel, mit der subsidiären finanziellen Unterstützung den Unternehmen durch die Krise zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Kanton mit seinem Programm erreicht.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]