Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Neuenkirch: Regierungsrat genehmigt die Erweiterung der Deponie Neuhüsli.Die Neuenkircher Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2022 einer Änderung des Zonenplans im Gebiet Neuhüsli sowie des Bau- und Zonenreglements beschlossen und damit einer Erweiterung der Deponie Neuhüsli zugestimmt. Die 2017 bewilligte Aushubdeponie Neuhüsli (Deponietyp A) soll in nördliche Richtung erweitert werden, um unverschmutzte Aushubmaterialien im Umfang einer Jahrestranche zusätzlich ablagern zu können, ohne die maximale Deponiehöhe zu überschreiten. Nach der Erweiterung beträgt die Fläche der Deponie 15,83 Hektare, was einem zusätzlichen Volumen von rund 100’000 Kubikmetern entspricht. Die Deponielaufzeit verlängert sich um ein Jahr bis 2034. Der Bedarf für die Erweiterung ist ausgewiesen, weshalb der Regierungsrat die Änderung des Zonenplans im Gebiet Neuhüsli und des Bau- und Zonenreglements genehmigt. Mit gleichem Entscheid erteilt der Regierungsrat auch die erforderliche Deponiebewilligung für die geplante Erweiterung. 

Romoos: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Romoos beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 die Gesamtrevision ihrer Ortsplanung. Diese besteht aus den Teilzonenplänen Siedlung, Landschaft und Gewässerraum sowie dem Bau- und Zonenreglement. Mit der Revision setzt die Gemeinde das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Stimmberechtigten haben zwei Einzonungen von Flächen in die Arbeitszone (für einen ortsansässigen Betrieb) und in die Zone für öffentliche Zwecke (für die Erweiterung der Schulanlage) beschlossen, die genehmigt werden können. In der Gemeinde Romoos bestehen zahlreiche Naturobjekte von regionaler Bedeutung und Objekte des Inventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Diese Gebiete müssen – in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – Naturschutzzonen zugewiesen werden. Die dafür erforderlichen Abklärungen sind noch im Gange; sie werden vom Genehmigungsverfahren abgetrennt weitergeführt und vom Regierungsrat in einem separaten Entscheid abgeschlossen. Im Übrigen konnte der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung, einschliesslich der Festlegung der Gewässerräume, genehmigen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]