Privatunterricht ab August neu mit Lehrdiplom Wer Privatunterricht erteilt, braucht dafür eine Bewilligung. Der Regierungsrat hat die Voraussetzungen dafür angepasst und die entsprechende Verordnungsbestimmung geändert. Demnach müssen neu alle Personen über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) verfügen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollen. Vorgängig wurde vom Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) zu diesem Thema eine Vernehmlassung durchgeführt. Mit der Verordnungsänderung wird eine Qualitätsverbesserung bzw. -sicherung angestrebt, was von der Mehrheit der offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst wird. Für bereits bestehende unbefristete Bewilligungen ist das private Unterrichten der eigenen Kinder bis zum Ende der Primarschulstufe als Übergangslösung möglich. Diese Änderung tritt per 1. August 2023 in Kraft.
Schülerinnen- und Schülertransport für HPS Luzern vergeben
Der Regierungsrat hat den Zuschlag für die Transportleistung für die Lernenden der Heil-pädagogischen Schule Luzern vergeben: Für den Transport ist künftig die EUROBUS Häfliger AG in Sursee zuständig. Sie hat unter den drei Offerten die höchste Punktezahl erreicht.
Regierungsrat befürwortet die vom Bund vorgeschlagene Stärkung des Erwachsenenschutzes
Der Kanton Luzern unterstützt die vorgeschlagene Änderung des ZGB (Erwachsenenschutz) grundsätzlich und begrüsst insbesondere, dass mit der vorgesehenen Revision das Selbstbestimmungsrecht weiter gefördert, der Einbezug nahestehender Personen verbessert und eine gesetzliche Grundlage für eine schweizweit einheitliche Datenerhebung und Statistik zu den Schutzmassnahmen geschaffen werden soll. Ebenfalls begrüssenswert ist die Klärung hinsichtlich örtlicher Zuständigkeit von Erwachsenenschutzbehörde und Gericht im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung durch den Bundesgesetzgeber. Abgelehnt wird jedoch die vorgeschlagene Neuregelung, welche die örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei der Beurteilung von ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen betrifft.
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