Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Stimmrechtswesen: Wahltermine für die Amtsdauer 2024 – 2028 Der Regierungsrat hat den Terminplan für die Neuwahlen der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente sowie der Korporationsräte für die Amtsdauer 2024 – 2028 festgelegt. Die Neuwahlen der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente sowie der Korporationsräte werden am 28. April 2024 durchgeführt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 9. Juni 2024 statt.

4. März 2024, 12.00 Uhr: Eingabeschluss für Wahlvorschläge für die Neuwahlen der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente sowie der Korporationsräte (für Korporationen, die Wahlen an der Urne durchführen)

28. April 2024: Neuwahlen der Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente und der Korporationsräte (für Korporationen, die Wahlen an der Urne durchführen)

2. Mai 2024, 12.00 Uhr: Eingabeschluss für Wahlvorschläge für evtl. 2. Wahlgang Gemeinderatswahlen

9. Juni 2024: evtl. 2. Wahlgang Gemeinderatswahlen und eidg. Blanko-Abstimmungstermin

1. September 2024: Amtsantritt Gemeindebehörden und Gemeindeparlamente sowie der Korporationsräte

Ausserschulische Förderung musikalischer Talente

Der Bund will mit dem Programm «Junge Talente Musik» Kinder und Jugendliche mit überdurchschnittlichem musikalischem Fähigkeits- und Leistungspotenzial frühzeitig erkennen und fördern. Zu diesem Zweck werden kantonale Programme mit Finanzhilfen unterstützt. Im Kanton Luzern besteht mit dem Pre-College der Hochschule Luzern – Musik sowie dem Verein «Talentförderung Musik Kanton Luzern» (TMLU) bereits ein entsprechendes Projekt. Die Verordnung über die kommunalen Musikschulen wird nun per 1. August 2023 angepasst, um die Voraussetzungen für den Erhalt von Finanzhilfen des Bundes zu erfüllen und junge Talente darüber hinaus mit zusätzlichen kantonalen Mitteln zu fördern.

Grossdietwil: Regierungsrat genehmigt Ortsplanung und Regionalen Entwicklungsplans Willisau-Wiggertal

An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 haben die Stimmberechtigten von Grossdietwil eine Gesamtrevision ihrer Ortsplanung beschlossen. Die Revision beinhaltet die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen und die Festlegung neuer Höhenmasse sowie die Festlegung des Gewässerraums. Die Stimmberechtigten haben neben verschiedenen Umzonungen auch zwei Einzonungen beschlossen. Eine davon erfolgt um die Pfrundscheune und dient der Erstellung eines öffentlichen Spiel- und Treffpunkts. Die zweite ermöglicht die Erweiterung der Arbeitszone Stahlermatte im Gebiet Lindacher und erfordert die Kompensation von Fruchtfolgeflächen. Die Kompensation erfolgt im Rahmen einer bereits bewilligten Bodenverbesserung von Grundstücken in der Gemeinde Knutwil. Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Grossdietwiler Ortsplanung, die den übergeordneten bundes- und kantonalrechtlichen Bestimmungen entspricht. Gleichzeitig wird auch der angepasste Regionale Entwicklungsplan Willisau-Wiggertal des regionalen Entwicklungsträgers Region Luzern West genehmigt, welcher weitere Grundlagen für die Einzonung im Gebiet Lindacher beinhaltet und deshalb koordiniert mit der Grossdietwiler Ortsplanungsrevision vom Regierungsrat beurteilt wurde.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]