Kanton begrüsst die Änderungen der Winterreserveverordnung, will aber finanzielle Auswirkungen für Endverbrauchende tief halten. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Änderungen der Winterreserveverordnung (WResV) in eine Vernehmlassung gegeben. Die Änderung der Winterreserveverordnung sieht vor, dass vergeblich getätigte Kosten der Projektträger – sollte die Realisierung der Reservekraftwerke dereinst politisch nicht gewollt sein – auf die Netzkosten der Übertragungsnetze geschlagen und somit auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden. Der Kanton Luzern ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Er begrüsst die Änderung, weil sie Rechtssicherheit schafft und damit dazu beiträgt, dass die nötigen Reservekraftwerke rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dadurch kann sich die Schweiz besser gegen eine allfällige künftige Verknappung bei der Stromversorgung wappnen. Kritisch sieht der Kanton Luzern die mögliche finanzielle Belastung der Endverbraucherinnen und -verbraucher. Insbesondere Haushalte mit tiefem Einkommen sind bereits heute durch die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten stark belastet. Auch eine Abwälzung der Kosten an die Kantone kann nicht angehen. Der Kanton Luzern appelliert deshalb an den Bund, die mit der Winterreserveverordnung vorgesehene finanzielle Absicherung nur zurückhaltend anzuwenden.
Anhang
Stellungnahme
Wahl RR Dr. Armin Hartmann als Mitglied der Diözesankonferenz des Bistums Basel
Der Kanton Luzern ist Mitglied der Diözesankonferenz, in der alle zehn Kantone vertreten sind, die zusammen das Bistum Basel bilden. Der Kanton Luzern war bislang durch die Regierungsräte Reto Wyss und Guido Graf vertreten. Regierungsrat Dr. Armin Hartmann tritt die Nachfolge von Guido Graf als Vertreter des Kantons Luzern in der Diözesankonferenz des Bistums Basel an.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]