Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Für Mietverträge gilt weiterhin die Formularpflicht Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen. Die Vermieterinnen und Vermieter sind nun verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von LUSTAT erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand: Liegt dieser unter 1,5 %, tritt die Pflicht in Kraft. Erstmals lag die Quote per Stichtag 1. Juni 2021 mit 1,23 % unter diesem Grenzwert (Mitteilung vom 13. September 2021).

2021 erklärte der Regierungsrat das Formular per 1. November im ganzen Kanton für obligatorisch. Im Jahr 2022 blieb die Formularpflicht aufrechterhalten, nachdem die Leerwohnungsziffer mit 0,91 % unter die Marke von 1 % gesunken war. Die Leerwohnungsziffer im Kanton verharrt nun auch im Jahr 2023 per Stichtag 1. Juni 2023 mit 0,96 % auf weiterhin tiefem Niveau (Mitteilung LUSTAT vom 11. September 2023). Es ergibt sich also bezüglich der Formularpflicht keine Änderung gegenüber dem Vorjahr. Das Formular steht bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.

Regierungsrat befürwortet Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Stalking

Der Kanton Luzern unterstützt die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes mit einer neuen Strafnorm, die Stalking mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Damit wird eine Lücke im Strafrecht geschlossen und dadurch der Schutz der Opfer vor Stalking verstärkt. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]