Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Aesch: Umzonung für die Erweiterung der Schulanlage genehmigt.An der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Aesch eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Hinterdorf beschlossen. Die Änderung sieht die Umzonung einer Fläche von der bisherigen Wohn- und Gewerbezone in die Zone für öffentliche Zwecke vor, die für den Neubau der Schulanlage erforderlich ist. Die Erweiterung ist aufgrund der steigenden Schülerzahlen dringend notwendig. Dem dafür erforderlichen Kredit haben die Stimmberechtigten ebenfalls bereits zugestimmt. Die Zonenplanänderung ist recht- und zweckmässig, weshalb der Regierungsrat die entsprechende Teilrevision des Zonenplan im Gebiet Hinterdorf genehmigt hat.

Hildisrieden: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hildisrieden haben an der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2023 eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese Revision umfasst das Bau- und Zonenreglement, den Zonenplan Siedlung, den Zonenplan Landschaft sowie den Teilzonenplan Gewässerraum. Weiter hat der Gemeinderat am 5. Juni 2023 eine Änderung des Teilrichtplans Fusswegnetz verabschiedet. Kernpunkt der Revision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts. Dies beinhaltet unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend eine Neugliederung der Bauzonen. Im Weiteren wurden für das ganze Gemeindegebiet die Gewässerräume festgelegt. Die Gesamtrevision beinhaltet zahlreiche Um- und Aufzonungen sowie zwei Einzonungen. Einerseits wurden Teilflächen beim Gewerbegebiet Mülacher von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone eingezont. Die Einzonung dient dem Erweiterungsbedarf eines lokalen Gewerbebetriebs und betrifft keine Fruchtfolgeflächen. Andererseits wurde im Dorfkern eine Fläche von der Landwirtschaftszone in die Kernzone A bzw. in die Verkehrszone eingezont, um den Erhalt eines historischen Wohnhauses im Dorfkern zu sichern. Die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Hildisrieden entspricht den übergeordneten Vorgaben, ist recht- und zweckmässig und konnte daher vom Regierungsrat mit Anordnungen formaler Natur im Zusammenhang mit der Ausscheidung der Gewässerräume genehmigt werden.

Schlierbach: Gesamtrevision der Ortsplanung durch Regierungsrat genehmigt

An der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Schlierbach eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen, die das Bau- und Zonenreglement, den Zonenplan sowie den Teilzonenplan Gewässerraum umfasst. Die Revision beinhaltet unter anderem die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und Gesamthöhe und die damit einhergehende Neuordnung der Bauzonen. Die Gemeinde Schlierbach hat in diesem Zuge zahlreiche Umzonungen beschlossen und den Gewässerraum für das ganze Gemeindegebiet festgelegt. Einzonungen wurden keine vorgenommen. Die Gesamtrevision ist recht- und zweckmässig und konnte vom Regierungsrat mit wenigen Anpassungen im Einvernehmen mit der Gemeinde und eher formeller Natur genehmigt werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]