Kanton unterstützt Änderung des Postgesetzes zur indirekten Presseförderung.Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat eine Änderung des Postgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage zur indirekten Presseförderung sieht vor, während einer Frist von sieben Jahren die Bundesbeiträge für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitglieder- und Stiftungspresse zu erhöhen. Zusätzlich soll die Frühzustellung unter der Woche unterstützt werden. Nach der Übergangsphase werden die Massnahmen wieder aufgehoben und die indirekte Presseförderung soll im heute geltenden Umfang weitergeführt werden. Der Kanton Luzern unterstützt die Vorlage insofern, als diese einen Beitrag zur Erhaltung der Medienvielfalt und zur Stärkung der lokalen Medienlandschaft leistet. Unabhängige und vielfältige Medien erfüllen in der Schweiz eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Dennoch bestehen Bedenken, nicht allein in Bezug auf die Finanzierung, sondern auch hinsichtlich Wirksamkeit der befristeten Unterstützung. So wird die Situation für die Medien durch die vorgeschlagene Änderung langfristig nicht verbessert. Vielmehr werden notwendige Anpassungen durch Fehlanreize möglicherweise verzögert und erforderliche Entwicklungen gehemmt.
Anhang
Stellungnahme
Abrechnung über den Sonderkredit für die Schuladministrationssoftware
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Abrechnung über den Sonderkredit für die Beschaffung, den Aufbau und den Betrieb einer Schuladministrationssoftware für die Volksschulen. 2016 beschloss der Kantonsrat einen Sonderkredit in der Höhe von 3,78 Millionen Franken für die Beschaffung einer einheitlichen Schuladministrationssoftware für die Luzern Volksschulen. Im Januar 2022 wurde das Projekt vom Regierungsrat im Einvernehmen mit dem Verband Luzerner Gemeinden beendet. Grund dafür waren die unterschiedlichen Auffassungen über den inhaltlichen Projekterfolg. Nun liegt die Abrechnung über den Sonderkredit vor. Bis zur Beendigung entstanden dem Kanton Luzern insgesamt Kosten in Höhe von 1’684’050 Franken (inkl. MwSt.).
Keine kantonale Vorlage im Juni
Am Abstimmungstermin vom 9. Juni 2024 wird es keine kantonalen Abstimmungen geben. Der Bund hat für den 9. Juni vier Vorlagen terminiert. Weitere Informationen zu den Abstimmungsterminen und -vorlagen finden Sie auf der Website der Abteilung Gemeinden. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]