Kanton Luzern nimmt Stellung zur revidierten Raumplanungsverordnung.Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) widmet sich hauptsächlich dem Bauen ausserhalb der Bauzonen. Dieses soll gebremst und auf einem bestimmten Niveau stabilisiert werden. Der Bundesrat schlägt mit der Verordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz deshalb als Stabilisierungsziel vor, die Zahl aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen solle künftig um höchstens ein Prozent gegenüber dem Stand im Herbst 2023 wachsen. Das Monitoring dieses Stabilisierungsziels wird bei den Kantonen erheblichen Kontroll- und damit Verwaltungsaufwand auslösen. Im Weiteren soll mit einer Abbruchprämie der Rückbau von nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone gefördert werden. Hier sieht der Verordnungsentwurf nun allein nur noch die Kantone in der Pflicht, was klar abzulehnen ist.
Mit seiner Vernehmlassung schliesst sich der Kanton Luzern der Stellungnahmen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an und weist darüber hinaus auf ausgewählte wichtige Aspekte hin, die nicht oder nur unzureichend geregelt sind. So ist der Kanton Luzern etwa als Agrarkanton – und auch im Rahmen der Klima- und Energiestrategie – gefordert, den Landwirtinnen und Landwirten alternative Einkommensquellen zu ermöglichen, um die bestehenden Tierzahlen und damit den Ausstoss von Ammoniak zu reduzieren. Dies geschieht beispielsweise mit dem Projekt «Offensive Spezialkulturen». Bundesrechtliche Vorschriften verhindern jedoch oft Alternativen wie die Erstellung von Räumlichkeiten für die Verarbeitung von Spezialkulturen wie etwa Beeren. Auch Nutzungsänderungen auf einem Landwirtschaftsbetrieb sind aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben teilweise nicht möglich und verhindern oft, dass Landwirtschaftsbetriebe Zusatzeinkommen generieren können. Im Zuge der notwendigen «Entschlackung» der bundesrechtlichen Vorgaben zum Bauen ausserhalb der Bauzonen wären auch solche Liberalisierungen zu Gunsten der Landwirtschaft angezeigt.
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Stellungnahme
Beschleunigung der Verfahren zum Aus- und Umbau der Stromnetze erforderlich
Die Grundlagen für einen rascheren und koordinierteren Ausbau der Stromnetze in der Schweiz wurden 2019 geschaffen. Ein Grossteil der Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreicht jedoch in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und muss deshalb erneuert werden. Des Weiteren dauern die Bewilligungsverfahren oft noch zu lang. Das bremst den Netzausbau, der für die zunehmende Elektrifizierung unserer Energieversorgung nötig ist. Der Bundesrat hat deshalb die Vernehmlassung über eine Revision des Elektrizitätsgesetzes eröffnet. Die Vorlage hat zum Ziel, die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze – bedingt auch durch den sukzessiven Wechsel von zentralen auf dezentrale Produktionskapazitäten – weiter zu beschleunigen und damit die Versorgungssicherheit zu stärken, was zu begrüssen ist. Der Luzerner Regierungsrat schliesst sich der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zur Vorlage – namentlich den darin enthaltenen Anträgen, die sich gegen eine zu starke Verankerung des Freileitungsgebots richten – an.
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Stellungnahme
Schenkon: Regierung bewilligt Hochwasserschutzprojekt am Greuelbach
Der Regierungsrat hat ein Wasserbauprojekt entlang des Greuelbachs im Bereich Lehnstrasse in der Gemeinde Schenkon bewilligt. Mit dem Wasserbauprojekt wird das Siedlungsgebiet in den Bereichen Striegelgass und Unterdorf vor Hochwasser geschützt. In der jüngeren Vergangenheit kam es im bewaldeten Teil des Einzugsgebiets des Greuelbachs mehrmals zu Rutschungen, die Schwemmholz und Geschiebe in den Bachlauf trugen. Diese können insbesondere bei den Brücken zu Rückstauungen und Hochwasser führen. Aufgrund dieser sogenannten Verklausungsgefahr bei den Brücken der Lehn- und der Dorfstrasse ergibt sich in den Quartieren Greuel (zwischen der Lehn- und der Dorfstrasse) und Chilchlimatte (unterhalb der Dorfstrasse) ein Schutzdefizit. Mit dem Projekt ist die Erstellung eines Schwemmholzrechens oberhalb der Lehnstrasse vorgesehen. Als weitere Massnahmen sind Ufersicherungen mit Blocksätzen vorgesehen. Für die Arbeiten sind zudem Rodungen notwendig, die beanspruchte Waldfläche wird wieder aufgeforstet. Der Regierungsrat hat das Projekt und die Ausgaben von 255’000 Franken bewilligt.