Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Revision des Planungs- und Baugesetzes tritt per 1. Januar 2025 in Kraft
Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes wurde am 24. November 2024 von der Luzerner Stimmbevölkerung angenommen. Die Gesetzesrevision tritt somit wie vom Kantonsrat beschlossen per 1. Januar 2025 in Kraft. Einzelne Gesetzesänderungen sind auf Verordnungsstufe näher zu umschreiben. Der Regierungsrat hat nun die entsprechenden Vollzugsbestimmungen erlassen. Es sind dies präzisierende Bestimmungen zum Einbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Einstellhallen, zum Plangenehmigungsverfahren und zur Möglichkeit einer Beteiligung an der Stromerzeugung aus Windenergie für die Gemeinden und die Bevölkerung. Die Verordnungsänderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision per 1. Januar 2025 in Kraft.

Kanton unterstützt Paraplegiker-Forschung 2025 bis 2028

Der Regierungsrat hat für die Jahre 2025 bis 2028 einen jährlichen Beitrag von 552’000 Franken an die Schweizer Paraplegiker-Forschung (SPF) Nottwil beschlossen. Der Kanton unterstützt die Tätigkeit der SPF seit dem Jahr 2008, gleich wie der Bund. Dieser anerkennt sie als ausseruniversitäre Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung.

Die Institution erforscht Themen und Fragestellungen, welche sich im Leben von Para- und Tetraplegikerinnen und Tetraplegikern stellen. Dabei arbeitet sie unter anderem mit der Universität Luzern zusammen. Die SPF leistet mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit, zur sozialen Integration und zur Lebensqualität von Menschen mit einer Wirbelsäulen- oder Rückenmarks-Schädigung und behandelt Fragen rund um das Altern.

Ortsplanung Rickenbach: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision und zwei Teilrevisionen
An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2024 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Rickenbach eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil der Revision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, namentlich die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und der Gesamthöhe sowie eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Revision beinhaltet zudem eine Einzonung sowie zahlreiche Um- und Aufzonungen, die eine recht- und zweckmässige Nutzung der Flächen ermöglichen. An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2024 wurden auch zwei zusätzlich angegangene Teilrevisionen der Ortsplanung beschlossen, die auf die früher eingeleitete Gesamtrevision abgestimmt sind. Diese umfassen einerseits eine Einzonung in die Arbeitszone im Gebiet Neumüli und andererseits eine Einzonung in eine neue Sonderbauzone «Busbetriebe» im Ortsteil Niederwil. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat, die alle drei Revisionsteile mitumfasst, wird die neue Ortsplanung in Kraft gesetzt.

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Rickenbach die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt.

Weggis: Bewilligung für Revitalisierungsprojekt im Postunetäli
Der Regierungsrat hat ein Wasserbauprojekt am Postunetälibach in der Gemeinde Weggis bewilligt. Das Projekt umfasst Revitalisierungsmassnahmen am Fliessgewässer und am Mündungsgebiet des Bachs in den Vierwaldstättersee. Der heute vollständig eingedolte Bach wird künftig wieder offen geführt und ökologisch aufgewertet. Der kleine Bach soll als reich strukturierter Wiesenbach mit entsprechenden Strukturelementen – Hecken, Einzelbäumen, Stein- und Asthaufen – neu angelegt werden. Das Seeufer ist heute mit einer rund ein Meter hohen Mauer verbaut. Diese wird im Rahmen des Projekts zurückgebaut und das Ufer als natürliches Flachufer ausgestaltet. Weil der Bach in Zukunft offen geführt wird, sieht das Projekt auch zwei Übergänge vor, um die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und den Gewässerunterhalt zu gewährleisten. Neben der Strukturierung des Waldrands und flächiger Neophytenbekämpfung sollen auch die bestehenden Biodiversitätsförderflächen aufgewertet werden. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 575’000 Franken und werden zwischen dem Kanton und dem Bund aufgeteilt.

Verkehrsverbund Luzern: Regierung wählt Adolf Kreienbühl in den Verbundrat
Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) ist für die Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Luzern zuständig. Oberstes Organ des VVL ist der Verbundrat. Der Regierungsrat hat Adolf Kreienbühl, Gemeinderat Egolzwil, für die restliche Amtsdauer 2024/25 gewählt. Er folgt auf Willi Bucher, ehem. Gemeindeamman Wolhusen, der in Pension ging. Der Regierungsrat dankt Willi Bucher für sein Engagement im Verbundrat und wünscht Adolf Kreienbühl gutes Gelingen bei der neuen Aufgabe. Der Verbundrat besteht aus insgesamt sieben Mitgliedern, wovon drei Mitglieder vom Kanton und vier Mitglieder von den Gemeinden gestellt werden.

Regierungsrat schlägt vor, auf Änderung des bäuerlichen Bodenrechts zu verzichten
In seiner Stellungnahme an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beantragt der Regierungsrat, auf die geplante Änderung des bäuerlichen Bodenrechts zu verzichten. Denn durch die vorgesehene Gesetzesänderung wird der Erwerb von Realersatzflächen namentlich bei Hochwasserschutzmassnahmen durch Kanton oder Gemeinden neu bewilligungspflichtig und damit unnötig erschwert. Um Personen und Sachwerte zu schützen und die Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Bevölkerung zu erhalten, können Kanton und Gemeinden solche Landflächen vorsorglich bewilligungsfrei erwerben. Der Erwerb solcher Realersatzflächen b

eschränkt sich auf Projekte, bei denen Kanton oder Gemeinden zur Realisierung der Hochwasserschutzmassnahmen dringend auf solche Ersatzflächen angewiesen sind und dafür dementsprechend ein grosses öffentliches Interesse besteht. Eine generelle Bewilligungspflicht würde zu erheblich grösserem Verwaltungsaufwand und unnötigen Verzögerungen bei Projekten zum Schutz der Bevölkerung führen.

Stellungnahme