Regierungsrat hält am Stimmrechtsalter 18 fest.Der Regierungsrat erachtet auch in Bundessachen das gleiche Alter 18 der zivilrechtlichen Volljährigkeit und des öffentlich-rechtlichen Stimmrechts als eine sinnvolle und klare Regelung. Er hat in der Vernehmlassung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zu einer Änderung der Bundesverfassung die gleiche Haltung vertreten wie schon bei der Beratung eines parlamentarischen Berichts zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten im Kantonsrat zuvor. Der Kantonsrat lehnte in der Dezembersession 2021 die Herabsetzung des Stimmrechtsalters ab.
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Stellungnahme
Kanton Luzern begrüsst das Bundesgesetz über die E-ID
Nachdem die E-ID im März 2021 vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt wurde, hat der Bund im Juni 2022 eine Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis bei den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. Der Kanton Luzern begrüsst das schnelle Vorgehen des Bundes und unterstützt die Vorlage. Für den Luzerner Regierungsrat ist eine einheitliche E-ID Lösung von grosser Bedeutung, damit er seine Digitalstrategie und die dazugehörenden Projekte rasch und sicher umsetzen kann. Die Luzerner Regierung forciert die Entwicklung neuer digitaler Dienstleistungen, um dem Wandel der Gesellschaft, Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung Rechnung zu tragen.
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Stellungnahme
Verbesserung der Abläufe im Ortsplanungsverfahren
Die Luzerner Gemeinden reichen revidierte Ortsplanungen dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zur Vorprüfung ein, bevor sie öffentlich aufgelegt, von den Stimmberechtigten beschlossen und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden. Mit diesem Vorprüfungsverfahren sollen mögliche Konflikte mit den übergeordneten Vorgaben rechtzeitig erkannt werden, um sie für das weitere Verfahren bereits in dieser Phase bereinigen zu können. Jährlich werden etwa 90 Ortsplanungsverfahren vom Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement vorgeprüft oder dem Regierungsrat zu Genehmigung beantragt. Dieser Prozess wurde nun unter Einbezug der Gemeinden und Planenden optimiert. Während der Erarbeitung der Unterlagen wird der Kanton neu frühzeitig einbezogen und pflegt regelmässigen Kontakt mit den Gemeinden. Dadurch können mögliche Konflikte, Abklärungsbedarf und grundsätzliche Beurteilungen schon früh besprochen werden. Weiter wurde die Kommunikation im Vorprüfungsprozess neu gestaltet und die Terminsicherheit erhöht. Der neue Ortsplanungsprozess wird damit für alle Beteiligten zeitlich, inhaltlich und aufwandmässig berechenbarer, wodurch auch der gesamte Prozess ab dem Start der Revision, über die Vorprüfung bis zur Genehmigung deutlich transparenter wird.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]