Öffentlicher Verkehr: Anpassung des Verkehrsmittelgewichts
Gemäss Gesetz und Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öV) bezahlen der Kanton und die Gemeinden je 50 Prozent der Kosten für den öV. Die Anteile der Gemeinden werden jährlich aktualisiert. Für deren Berechnung werden je zur Hälfte die Einwohnerzahl und die Anzahl gewichtete Abfahrten an den Haltestellen berücksichtigt. Diese Gewichtung wird anhand von verschiedenen Faktoren berechnet, darunter das Verkehrsmittelgewicht – also welche Art von Transportmittel an der Haltestelle hält. Die Verkehrsmittelgewichte sind in der Verordnung über den öffentlichen Verkehr geregelt. Trolleybusse haben ein Verkehrsmittelgewicht von 0.5, während Busse mit anderen Antriebsarten mit 1.0 gewichtet werden. 2027 wird das Trolleybusnetz ausgebaut und die Buslinien 12, 19 und 30 werden auf Batterie-Trolleybusse umgestellt. Um einer zu starken Verschiebung der Gemeindeanteile bzw. einer Kostenverschiebung von der Stadt Luzern und der Gemeinde Ebikon hin zu den anderen Gemeinden entgegenzuwirken, war eine Anpassung der Verkehrsmittelgewichtung erforderlich. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnungsanpassung beschlossen und das Verkehrsmittelgewicht der Trolleybusse auf 0.7 angehoben. Langfristig soll aus Sicht des Regierungsrates die Unterscheidung nach Antriebsart bei den Bussen vollständig wegfallen und das Verkehrsmittelgewicht soll auch für Trolleybusse auf 1.0 steigen.
Vernehmlassungsende: Viele Eingaben zum Programm Gesamtmobilität
Der Kanton Luzern bündelt seine Mobilitätsplanung neu in einem einzigen Instrument: Das Programm Gesamtmobilität ersetzt das bisherige Bauprogramm für die Kantonsstrassen und den öV-Bericht, integriert das kantonale Velokonzept und legt die Basis für Investitionen von rund 338 Millionen Franken im Zeitraum 2027 bis 2030. Die Vorlage war vom 3. November 2025 bis 6. Februar 2026 in der öffentlichen Vernehmlassung und stiess auf grosses Interesse. Es wurden 103 Stellungnahmen mit gesamthaft rund 1610 Rückmeldungen eingereicht. Die Stellungnahmen stammen zu einem grossen Teil von Gemeinden und Gemeindeverbänden, aber auch von Parteien, Verbänden und Privatpersonen. Die Rückmeldungen betreffen sowohl konkrete Planungen und Projekte als auch Hinweise zur Systematik des neuen Planungsinstruments. Die Vernehmlassungsantworten werden nun geprüft und mit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs abgeglichen. Im Anschluss werden beide Botschaften der Regierung zuhanden des Kantonsrates erarbeitet und verabschiedet. Das neue Programm Gesamtmobilität soll 2027 in Kraft treten.


