Mitteilungen des Luzerner Regierungsrates

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung Knutwil
An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Knutwil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung passt die Gemeinde Knutwil ihre Nutzungsplanung dem 2014 revidierten kantonalen Planungs- und Baurecht an. Damit werden im Wesentlichen die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Knutwil genehmigt. Gleichzeitig mit der Ortsplanungsrevision hat der Regierungsrat auch eine Einzonung in die Sondernutzungszone Schaubere Gutachten, welche an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 beschlossen wurde. Die Einzonung von rund 14’000 Quadratmetern schafft die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung und den Fortbestand der SUISAG, die in Knutwil eine ihrer grösstenteils künstlichen Besamungsstationen betreibt. Die produzierte Genetik wird in der ganzen Schweiz vertrieben.

Ortsplanung Malters: Regierungsrat genehmigte Gesamtrevision
An der Urnenabstimmung vom 22. September 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Malters eine Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (BZR). Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung passt die Gemeinde Malters ihre Nutzungsplanung dem 2014 revidierten kantonalen Planungs- und Baurecht an. Damit werden im Wesentlichen die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Zudem legt die Gemeinde mit der Revision die Gewässerräume fest. Mit der Gesamtrevision setzt die Gemeinde Malters das 2015 beschlossene Siedlungsleitbild um. Mit der Revision werden auch mehrere Ein- und Umzonungen vorgenommen, die den betroffenen Betrieben bauliche Erweiterungen ermöglichen. Wegfallende Fruchtfolgeflächen werden kompensiert. Der Regierungsrat entschied die Gesamtrevision der Ortsplanung Malters als recht- und zweckmässig und hat diese genehmigt.

Udligenswil: Regierungsrat genehmigte Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Udligenswil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung, dem Zonenplan Landschaft und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung passt die Gemeinde ihre Nutzungsplanung dem 2014 revidierten kantonalen Planungs- und Baurecht an. Damit werden im Wesentlichen die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Zudem legt die Gemeinde Udligenswil den Gewässerraum fest und setzt das 2022 beschlossene Siedlungsleitbild um. Die Gesamtrevision der Ortsplanung ermöglicht eine moderate Siedlungsentwicklung nach innen. Eine Ein- und Auszonung von gemeindeeigenen Grundstücken ermöglicht gemeinnützigen Wohnraum, Generationenwohnen oder andere zweckgebundene Wohnformen in der Nähe vom Schulareal. Der Regierungsrat legte die Gesamtrevision der Ortsplanung als recht- und zweckmässig fest und hat sie entsprechend genehmigt.

Maturitätskommission der RIS SWISS SECTION, Deutschsprachige Schule Bangkok: Wechsel in der Maturitätskommission
Der Präsident der Maturitätskommission RIS SWISS SECTION, Deutschsprachige Schule Bangkok Conradin Rasi tritt per 31. Juli 2025 zurück. Der Regierungsrat hat Christine Löw per 1. August 2025 zu seiner Nachfolgerin gewählt. Christine Löw ist stellvertretende Leiterin der Abteilung Frieden und Menschenrechte, EDA, Schweiz. Weiter treten Simone Spring und Dr. Michael Eric Raeder aus der Kommission zurück. Nachfolger sind Marco Rudin, Executive Director, Swiss-Thai Chamber of Commerce und Patric Bollinger, Lead Engineer für das Structural Design Team, AFRY (Thailand) Ltd. in Bangkok.

Campus Horw: Kanton soll Ausstattung der PH Luzern zur Hälfte finanzieren
Die Pädagogische Hochschule PH Luzern wird 2031 Teil des Campus Horw. Die dafür notwendige Einrichtung und Ausstattung wird rund 40 Millionen Franken kosten. Diese Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der PH. Der Kanton soll die PH Luzern daher mit einem zweckgebundenen Sonder- und Nachtragskredit in der Höhe von 20 Millionen unterstützen. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat nun die entsprechende Botschaft vor, der Betrag ist bereits in die Hochrechnung des Kantons Luzern eingezahlt. ( Mitteilung vom 12. Juni 2025 )

Die positive Finanzlage des Kantons im Jahr 2025 ermöglicht es, den Kantonsbeitrag zulasten der Erfolgsrechnung 2025 zu leisten.

Botschaft B 58