Escholzmatt-Marbach: Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderungen
An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Escholzmatt-Marbach einzelne Änderungen der Zonenpläne Marbach Dorf, Landschaft und Escholzmatt-Dorf beschlossen. Die Änderung des Zonenplans Marbach Dorf hat der Regierungsrat aufgrund der Dringlichkeit von den übrigen Änderungen der Zonenpläne getrennt behandelt und bereits genehmigt ( Mitteilung vom 28. Februar 2025 ). Die Änderung des Zonenplans Landschaft umfasst die Umzonung einer bisher der Naturschutzzone zugewiesenen Fläche im Gebiet Hilferenhüttli in eine Landwirtschaftszone sowie die kompensatorische Vergrösserung der Naturschutzzone. Mit der Änderung des Zonenplans Escholzmatt-Dorf wird eine Fläche im Gebiet Günter von einer Nichtbauzone in eine Verkehrszone eingezont, um die Erschließung eines Gestaltungsplangebietes zu ermöglichen. Der Regierungsrat legte die Zonenplanänderungen als recht- und zweckmässig fest und hat diese dementsprechend genehmigt.
Meierskappel: Regierungsrat genehmigte Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Meierskappel die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst
den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement (BZR) und den Teilzonenplan Gewässerraum. Ziel der neuen Ortsplanung ist es, sie an die aktuellen Verhältnisse gestützt auf das Planungs- und Baugesetz anzupassen und die neuen Bauvorschriften zur Dichte (Überbauungs- anstelle der Ausnützungsziffer) und Höhe (Gesamthöhe anstelle der Geschossigkeit) einzuführen. Im Weiteren steht die Verdichtung im Fokus: So soll die räumliche Entwicklung auf dem dörflichen Charakter aufbauen und künftig vermehrt im Dorfkern stattfinden. Im BZR sind neue Bestimmungen zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Entwicklung beschrieben. Diese bieten der Gemeinde die Möglichkeit, gesteuert einzugreifen. Die Gesamtrevision der Ortsplanung Meierskappel, einschliesslich Festlegung der Gewässerräume auf dem ganzen Gemeindegebiet, ist recht- und zweckmässig, weshalb der Regierungsrat die neue Ortsplanung von Meierskappel genehmigt hat.