Mitteilungen des Luzerner Regierungsrates

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Starten Sie die ordentliche Vernehmlassung Steuergesetzrevision 2027
Morgen beginnt die ordentliche Vernehmlassung zur Botschaft über die Steuergesetzrevision 2027. Notwendig wird die Anpassung des Steuergesetzes, da der Bund prüft, den Verteiler der Mehrerträge aus der OECD Mindestbesteuerung zulasten der Kantone anpassen. Die Gesetzesrevision beinhaltet die Einführung eines Mehrstufentarifs bei der kantonalen Gewinnsteuer: Betroffen von diesem Mehrstufentarif wären im Kanton Luzern rund 15 Unternehmen mit einem Reingewinn von mehr als 50 Millionen Franken. Für alle Unternehmen mit einem Reingewinn von weniger als 50 Millionen Franken gibt es keine Änderungen (siehe Medienmitteilung vom 17. März 2025 ). Gleichzeitig plant der Luzerner Regierungsrat, die Beteiligung der Gemeinden neu zu regeln. Schliesslich wird die Revision dazu genutzt, zwingende Vorgaben des Bundesrechts ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Die Vernehmlassung der Botschaft dauert vom 23. April bis 23. Juli 2025.

Die Beschaffungsrichtlinie stellt nachhaltige und klimafreundliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung sicher

Im Auftrag des Regierungsrats hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement die Allgemeine Beschaffungsrichtlinie vom 14. April 2025 erlassen, welche eine verbindliche Grundlage für nachhaltige und klimafreundliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung bildet. Kern der Beschaffungsrichtlinie sind die allgemeingültigen Grundsätze in Ziffer 4, die auf alle Beschaffungsvorgänge anzuwenden sind. Auch Vergabestellen außerhalb der Kantonsverwaltung wie etwa Gemeinden, ausgelagerte Einheiten sowie die vom Kanton mehrheitlich finanzierten Organisationen sind eingeladen, sich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Beschaffungen an der Allgemeinen Richtlinie zu orientieren.

Anhang
Allgemeine Beschaffungsrichtlinie Kanton Luzern

Gewässerräume und Wildtierkorridore: Gemeinden und Bevölkerung besser einbeziehen

Raumplanerische Maßnahmen wie die Festlegung von Gewässerräumen und Wildtierkorridoren sollen künftig besser begleitet werden. Dies fordert der Vorstoß M 1060 vom Kantonsrat. Der Kanton Luzern hat daher die Prozesse im Hinblick auf den Einbezug von Gemeinden, Betroffenen und Interessierten überprüft und Optimierungsmassnahmen in den Handlungsfeldern „Ortsplanungsprozess“ und „Kommunikation“ erarbeitet. Die Maßnahmen sollen die Gemeinden künftig auch bei weiteren raumplanerischen Themen unterstützen.

Die Grundlagen für die Ausscheidung der Gewässerräume und Wildtierkorridore sind auf eidgenössischer Ebene geregelt, die Kantone sind mit der Umsetzung beauftragt. Die Luzerner Gemeinden sind dafür zuständig, die eigentümerverbindliche Festlegung im Rahmen der Ortsplanung vorzunehmen. Die raumplanerische Umsetzung ist in den Luzerner Gemeinden auf einem unterschiedlichen Stand. Die Ausscheidung der Gewässerräume ist bei einer großen Mehrheit der Gemeinden bereits abgeschlossen oder weit fortgeschritten. Die Wildtierkorridore respektive der sogenannten Freihaltezonen haben knapp die Hälfte der betroffenen Gemeinden rechtskräftig ausgeschieden.

Anhang
Maßnahmenplan

Kanton aktualisiert die Eigentümerstrategie der LUKB

Mit der Eignerstrategie konkretisiert der Kanton seine im Gesetz vorgesehene Funktion als Mehrheitsaktionär der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) und formuliert darin seine Erwartungen gegenüber der LUKB. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings überprüft und aktualisiert der Kanton diese Eignerstrategie im Rhythmus von vier Jahren.

In Bezug auf die LUKB setzt der Kanton die bisherige, bewährte Strategie aus dem Jahr 2021 für die kommenden vier Jahre fort. Den politischen Vorstössen entsprechend wurden die Vergütungsvorgaben für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung überprüft und wo notwendig angepasst. Ein besonderes Augenmerk legt der Kanton in der neuen Eigentümerstrategie auf die Risikopolitik, Eigenmittelausstattung und Liquidität der LUKB.

Durch die Veröffentlichung der Eigenstrategie fördert der Regierungsrat die Transparenz, schafft Sicherheit und Sicherheit, sei es gegenüber dem Kantonsrat, der Luzerner Bevölkerung, dem Kapitalmarkt aber auch den Organen der Bank.