Mitteilungen des Luzerner Regierungsrates

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Verordnungspaket Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 2024
In einem Verordnungspaket hat der Regierungsrat zahlreiche Themen im Zuständigkeitsbereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) geprüft und Anpassungen vorgenommen. Das Paket tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und umfasst neben der Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung (PBV), die Teilrevisionen der Straßenverordnung (StrV), der Wasserbauverordnung (WBV), der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV), der Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in der Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine sowie der Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV).

Die Verordnungsänderungen sind vielfältig. Sie tragen beispielsweise zur Digitalisierung im Bereich der Richt- und Nutzungsplanung bei ermöglichen oder die bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr im Baugesuchs- und Sondernutzungsplanverfahren. Auch wird der Katalog von in der Regel bewilligungsfreien Bauten und Anlagen erweitert und weitere Möglichkeiten für einen Energiebonus bei Neu- und Umbauten geschaffen. Im öffentlichen Vernehmlassungsverfahren zum Verordnungspaket gingen 540 Rückmeldungen von 62 Teilnehmenden ein. Davon stammt mehr als die Hälfte von Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Die weiteren Rückmeldungen haben die im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie Verbände und Organisationen eingereicht. Die Rückmeldungen wurden geprüft und womöglich berücksichtigt. So wurden zum Beispiel verschiedene Konkretisierungen in den Formulierungen vorgenommen; Darüber hinaus wurde darauf verzichtet, die Bearbeitungsfristen für Baugesuche zu verlängern. Stattdessen wird der Fokus – wie in der Rückmeldung im Vernehmlassungsverfahren gefordert – auf eine durchgängige Digitalisierung und Optimierung des Baugesuchsprozesses und somit eine Beschleunigung des Verfahrens gelegt.

Anhang
Verordnungspaket BUWD

Egolzwil: Regierungsrat genehmigte Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 4. September 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Egolzwil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus den Zonenplänen Siedlung und Landschaft, dem Teilzonenplan Gewässerraum, dem Bau- und Zonenreglement (BZR), dem Plan Aufhebung Straßenbaulinien und dem Teilrichtplan Fusswege. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Gesamthöhe und der Überbauungsziffer und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Mit der Gesamtrevision hat die Gemeinde Egolzwil auch den Gewässerraum festgelegt. Gegen die Gewässerraumausscheidung entlang der Wigger ging eine Verwaltungsbeschwerde ein. Es geht dabei um die Frage, ob die kantonale Regelung bei großen Fließgewässern außerhalb der Bauzone mit Bundesrecht kompatibel ist. Dazu läuft bereits ein Beschwerdeverfahren in einer anderen Gemeinde, die derzeit vor dem Kantonsgericht anhängig ist. Bis dieses rechtskräftig erledigt ist, wird die vorliegende Beschwerde sistiert und vom Genehmigungsverfahren abgetrennt. Im Übrigen stellte der Regierungsrat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Egolzwil als recht- und zweckmässig fest und hat sie mit wenigen Ausnahmen und Änderungen genehmigt.

Weggis: Regierungsrat genehmigt Teilzonenplan Gewässerraum

Aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Dadurch werden die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Nutzung als Naherholungsgebiet gewährleistet. An der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis den Teilzonenplan Gewässerraum sowie die entsprechende Ergänzung des Bau- und Zonenreglements. Der Regierungsrat hat diese Teilrevision der Nutzungsplanung geprüft und unverändert genehmigt.