Im Frühjahr 2013 wurde im Gebiet Sursee West die Tempo 30 Zone installiert. Zwischenzeitliche Verkehrsmessungen haben ergeben, dass sich die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf den verschiedenen Strassenzügen markant reduziert hat. Der Langsamverkehr als Folge der Tempo 30 Zone trägt somit wesentlich zum wichtigen Ziel der gesteigerten Verkehrssicherheit bei. Bei der Merkurstrasse haben die Verkehrsmessungen ergeben, dass die angestrebten Tempowerte noch zu oft überschritten werden. Daher werden aktuell auf der Merkurstrasse zusätzliche Massnahmen für eine Verkehrsberuhigung geprüft.
Tempo 30 ist ein wichtiger Bestandteil zur Aufwertung der städtischen Quartiere und somit auch der Standortqualität der Stadt Sursee. Im Verkehrsrichtplan aus dem Jahre 2007 ist die Umsetzung der Tempo 30 Zonen in den Wohnquartieren als klares Ziel definiert. Als Ergänzung zur flächendeckenden Umsetzung auf den siedlungsorientierten Strassen wird nun ab 4. August 2014 neu auf folgenden Strassenzügen die Tempo 30 Zone umgesetzt: Frieslirain (Abschnitt Luzernstrasse bis Roman-Burri-Strasse), Roman-Burri-Strasse, Spitalstrasse (Sonnhaldestrasse bis Roman-Burri-Strasse), Sonnhaldestrasse. Bei den Erschliessungsstrassen in diesen Quartieren sind Tempo 30 Zonen bereits seit längerer Zeit bestehend.
Jeder Eingang zu einer Tempo 30 Zone ist im Strassenraum mit einem optischen Portal signalisiert. In Tempo 30 Zonen gilt grundsätzlich Rechtsvortritt. Kein Vortritt hat, wer aus Ausfahrten, Plätzen, Radwegen usw. ober über ein Trottoir auf eine Strasse fährt. Fussgänger dürfen die Strasse überall überqueren, denn die Fussgängerstreifen werden grundsätzlich aufgehoben. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen. Anstelle von Fussgängerstreifen können Querungshilfen sowie farbliche Oberflächengestaltungen die Orientierung erleichtern. Es gilt jedoch zu beachten, dass der Vortritt bei solchen Querungshilfen beim Fahrzeuglenkenden und nicht beim Fussgänger liegt. In der neuen Zone 30 im Spitalgebiet sind in der Umsetzungsphase weder Fussgängerstreifen noch Querungshilfen vorgesehen.
Mit der Einführung dieser Tempo Zone 30 entsteht im ganzen Quartier eine Zone Parkverbot. Bei allen Strassen ist das Parkieren ausserhalb von markierten Feldern nicht gestattet.
Die Anwohnerinnen und Anwohner der neu betroffenen Strassenzüge wurden über die Einführung der Tempo 30 Zone bereits schriftlich informiert.
In der Zwischenzeit hat sich in den Tempo 30 Zonen die Philosophie des flüssigen und konstanteren Fahrens etabliert. Für den Stadtrat ist es daher im Sinne der gesteigerten Verkehrssicherheit wichtig, diese Zone im Spitalgebiet nun auch zu ergänzen.
Im Namen des Stadtrates Sursee: Godi Marbach Stadtschreiber