Bauprojekt „Buchenhof Sursee“ – Stand der Dinge
Die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2015 hat die Teilrevision der Ortsplanung „Anpassung des Bau- und Zonenreglements, Art. 36a Arbeitszone“ abgelehnt. Vorgängig hat der Stadtrat bei einer Kontrolle festgestellt, dass das Bauprojekt „Buchenhof Sursee“ nicht gemäss den bewilligten Plänen erstellt und genutzt wurde. Der Stadtrat informiert hiermit über den Stand der Dinge:
Strafanzeige
Der Stadtrat hat am 22. Dezember 2015 im Sinne von § 214 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern die Übertretungen der Bauherrschaft „Buchenhof“ gegen das Planungs- und Baugesetz bei der Staatsanwaltschaft 3 in Sursee angezeigt. Das Strafverfahren ist eingeleitet. Diesbezüglich darf der Stadtrat weder auf Termine noch auf die Höhe des Strafmasses Einfluss nehmen. Dies ist alleinige Sache der Justiz. Der Stadtrat wird aber zum gegebenen Zeitpunkt die Bevölkerung wieder informieren.
Widerrechtliches Wohnen im 4. Obergeschoss
Parallel zum vorgenannten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft hat der Stadtrat für die gesetzmässige Nutzung gemäss geltendem Bau- und Zonenreglement der Stadt Sursee (BZR) zu sorgen. Er hat an seiner Sitzung vom Montag, 22. Februar 2016 beschlossen, die widerrechtliche Wohnnutzung im 4. OG nicht zu dulden. Demzufolge dürfen die Investoren die betroffenen Räume gemäss den aktuell geltenden Zonenplanvorschriften nur als Dienstleistungsflächen nutzen. Dies wird den betroffenen Investoren, Stockwerkeigentümern und Mietern mittels eines Stadtratsentscheids schriftlich mitgeteilt.
Der Stadtrat hat zusätzlich angeordnet, regelmässige Kontrollen über die vorgenannte gesetzmässige Nutzung des 4. OG durchzuführen. Er hat öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Wohnverbot) im Grundbuch eintragen lassen.
Verfehlungen im 5. Obergeschoss
Bei Nachkontrollen wurde festgestellt, dass – abweichend von den bewilligten Plänen – im 5. OG Wintergärten der vollständigen Wohnnutzung zugeführt wurden. Im Sinne der Verhältnismässigkeit verzichtet der Stadtrat im 5. OG auf einen Rückbau dieser Wintergärten.
Gesamtrevision der Ortsplanung
Im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) ist vorgesehen, den Wohnanteil im Gebiet Münchrüti zu erhöhen. Sollte der Souverän diese Entwicklung im Rahmen der
Gesamtrevision der Ortsplanung nicht gutheissen, werden entsprechende Rückbaumassnahmen im 4. und im 5. OG durchgesetzt.
Der Stadtrat hat mit diesem Entscheid im Sinne der Verhältnismässigkeit gehandelt. Er untersagt konsequent die Nutzung von nicht legitimierten Wohnungen. Ihm ist es gleichzeitig ein grosses Anliegen, in dieser Angelegenheit die Bevölkerung über die weiteren Schritte transparent zu informieren.
Abklärung Verwaltungsabläufe
Alois Widmer, ehemaliger Regierungsstatthalter, wurde vom Stadtrat beauftragt, die mit dem Bauprojekt Buchenhof in Zusammenhang stehenden Verwaltungsabläufe zu analysieren. Er wird dem Stadtrat als verantwortliche Behörde einen entsprechenden Bericht vorlegen. Das Ziel ist es, Schnittstellen und Prozesse zu überprüfen und zu optimieren. Die Öffentlichkeit wird über die Resultate des Berichts wieder informiert. www.sursee.ch
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