Mitteilungen des Urner Regierungsrates

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Urner Regierungsrat 2018 – 2020

Staatsanwaltschaft, Teile der Kantonspolizei sowie die Justizdirektion Uri sollen neue Räume im Dorfzentrum Altdorf beziehen

Der Kanton Uri mietet im Dorfzentrum Altdorf zahlreiche Räumlichkeiten für die Unterbringung der Verwaltung. Diverse Mietverhältnisse bestehen bereits seit Jahrzehnten. In den kommenden zwei bis fünf Jahren laufen mehrere Verträge aus. Daher ist es angezeigt, dass die Unterbringung der Verwaltung überprüft wird. Aktuell ist ein Umzug einzelner Verwaltungseinheiten ins UKB-Gebäude an der Bahnhofstrasse 1 geplant – sofern die künftigen Eigentümer des Gebäudes den Kanton als Mieter wollen.

Bei der Justizdirektion, der Staatsanwaltschaft sowie Teilen der Kantonspolizei bestehen seit längerem diverse räumliche Unterbringungsprobleme. Diese Verwaltungseinheiten sind zu stark verdichtet, sodass heute zu viele Arbeitsplätze auf zu engem Raum untergebracht werden müssen. Zudem können gewisse Sicherheitsvorgaben wegen den engen Platzverhältnissen nicht eingehalten werden.  Dies ist unter anderem etwa bei den Einvernahmeräumen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei der Fall. Auch sind bei den erwähnten Einrichtungen der öffentlichen Hand nicht überall die Ansprüche an einen behindertengerechten Zugang eingehalten.

Das Amt für Hochbau hat im Auftrag des Regierungsrats verschiedene Varianten und daraus drei Szenarien für die künftige Unterbringung vertieft überprüft. Erstens ist dies der Umzug in geeignete Mieträumlichkeiten im Dorfzentrum von Altdorf. Zweitens wurde die Umnutzung des bestehenden Personalhauses auf dem Spitalareal überprüft. Drittens wurde der Bau eines eigenen Gebäudes, der Brickermatte II, abgeklärt.

Bestehendes Mieten, nicht selber bauen

Nun spricht sich der Regierungsrat für die Variante 1 aus. Nach Ablauf der Mietlaufzeiten, frühestens ab Mitte 2022, sollen die Justizdirektion und Teile der Kantonspolizei (Abteilung Kriminalpolizei) sowie ab 2023 die Staatsanwaltschaft, umziehen. Der favorisierte Standort ist das heutige UKB-Gebäude an der Bahnhofstrasse 1, da dort die Unterbringungsprobleme der Justizdirektion, der Kantonspolizei sowie der Staatsanwaltschaft flächen- und sicherheitsmässig optimal gelöst werden können.

Die UKB befindet sich aktuell im Verkaufsprozess. Die neuen Mietverträge wird der Kanton mit der neuen Eigentümerschaft abschliessen, sofern diese die Räume nicht selber zur Nutzung benötigt. Ein Vorvertrag sichert dem Kanton Uri wirtschaftlich attraktive Mietbedingungen im Gebäude an der Bahnhofstrasse 1 und Tellsgasse 1 (Haus von Roll). Ein Umzug wäre frühestens nach Umzug der UKB an den Bahnhofplatz 1 und leichten baulichen Anpassungen ab Mitte 2022 möglich.

Kommt der Umzug zustande, verlässt die Justizdirektion den heutigen Standort am Rathausplatz 5, wo sie seit 1974 eingemietet ist. Die Staatsanwaltschaft, die das 1. und Teile des 3. Obergeschosses im Lauenerhaus belegt (Tellsgasse 3, Mietverhältnis seit 1989), zieht ebenfalls an die Bahnhofstrasse 1. Auch die Abteilung Kriminalpolizei der Kantonspolizei Uri wäre neu an diesem Standort beheimatet. Ein Teil der Kantonspolizei bleibt wie bisher weiterhin Mieter im Lauenerhaus.

Mit der gewählten Mietlösung bleibt die Verwaltung flexibel für die Zukunft. Die Variante Umzug ins Spitalpersonalhaus wird nicht weiterverfolgt, da sie mit Investitionskosten in der Höhe von mehreren Millionen Franken verbunden wäre und lediglich eine vorübergehende Unterbringungslösung im über 60-jährigen Gebäude wäre. Die Variante Neubau Brickermatte II wird aktuell nicht vorangetrieben, bleibt als Option für künftige Unterbringungen als mögliche Variante erhalten.

WOV: Regierung hält an Entlastungszielen fest

Die Urner Regierung bekennt sich klar zu den im Richtplan vorgegebenen Entlastungszielen zugunsten der Bevölkerung. Dies gilt auch für die heute stark befahrene Gotthardstrasse in Schattdorf. Ein Abbruch des laufenden Plangenehmigungsverfahrens zur West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) und zum Knoten Schächen wird von der Regierung abgelehnt.

Im Urner Talboden fährt der Verkehr heute durch dicht besiedelte Wohngebiete. Die wachsende Zahl der Autos hat zu grossen Problemen geführt. Viele Anwohner – auch entlang der Gotthardstrasse in Schattdorf – sind täglich einer viel zu hohen Luft- und Lärmbelastung ausgesetzt.

Der Kanton Uri will die Bevölkerung vor diesen Emissionen schützen. Darum wird der Verkehr in den nächsten Jahren neu gelenkt. Dazu braucht es fünf Schlüsselmassnahmen:

1. West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV)

2. A2-Halbanschluss Altdorf Süd

3. Kantonsbahnhof in Altdorf mit Ausbau Bussystem

4. Flankierende Massnahmen (FlaMa) in den Siedlungsgebieten

5. Verbesserungen für den Langsamverkehr (Fussgänger und Velofahrer)

Diese Massnahmen sind seit bald einem Jahrzehnt bekannt. Sie zeigen die klare Vision des Regierungsrats für die Verkehrsentwicklung in Uri. Der Kanton Uri wird schrittweise besser erschlossen, und gleichzeitig wird die Bevölkerung nachhaltig vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs (Abgase und Lärm) entlastet.

Regierung setzt Direktiven des Landrats voll um

Die politische Diskussion zur WOV wurde intensiv geführt. Sowohl der Landrat wie auch die Urner Stimmbevölkerung haben dem Projekt in mehreren Entscheiden zugestimmt. Alle Direktiven des Urner Landrats wurden bereits vor der Volksabstimmung im Oktober 2015 vollumfänglich erfüllt. Das Verkehrskonzept wurde mehrfach von verschiedenen Fachstellen überprüft. Auch im Agglomerationsprogramm des Bundes fand das Verkehrskonzept Anklang – der Bund finanziert die WOV und den Knoten Schächen mit rund 9 Millionen Franken mit. Klare Voraussetzung dafür ist, dass die Siedlungsgebiete tatsächlich entlastet werden.

Die Planung der WOV und des Knotens Schächen erfolgte von 2013 bis zur Planauflage 2018 in einem kooperativen Prozess mit den betroffenen Gemeinden.

Weniger Durchgangsverkehr auf der Gotthardstrasse

In der Gemeinde Schattdorf formiert sich mit der «IG WOV für alle» Widerstand gegen die kurz bevorstehende Umsetzung des Teilprojekts WOV/Knoten Schächen. In einer Gemeindepetition wird gefordert, auf die mit der Gemeinde vereinbarten Entlastungziele zu verzichten. Insbesondere soll der Knoten Schächen jetzt zu einem vierarmigen Kreisel umgeplant werden, damit der Verkehr weiterhin ungehindert über die Gotthardstrasse rollen kann.

Die Forderung der IG, auf die Reduktion des Durchgangsverkehrs zu verzichten, widerspricht den übergeordneten Zielen (zum Faktencheck https://schattdorf.ch/aktuelles/faktencheck-zur-petition-ig-wov-fuer-alle). Wird die Gotthardstrasse per vierarmigen Kreisel erschlossen fährt der Durchgangsverkehr in Schattdorf zu grossen Teilen weiterhin durch das Siedlungsgebiet. Die Entlastung der Bevölkerung findet nicht statt. Das Verkehrsaufkommen in den Siedlungsgebieten würde weiter wachsen. Die WOV als neue Strasse würde nur marginal genutzt. Deshalb hat sich kürzlich auch eine neue Gruppierung in Schattdorf formiert, die sich stark für die geplante Entlastung vom Durchgangsverkehr einsetzt.

Verfahren zu Ende führen

Der Regierungsrat hält an den im Richtplan und im regionalen Gesamtverkehrskonzept Urner Unterland (rGVK UU) formulierten Zielen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs in den dicht besiedelten und stark belasteten Wohngebieten im Talboden fest. Er setzt sich deshalb dafür ein, dass die WOV baldmöglichst als Teil des Gesamtkonzepts umgesetzt wird. Es wäre unredlich, ein über Jahre entwickeltes und breit genehmigtes Gesamtkonzept im Nachhinein in so zentralen Punkten abzuändern.

Eine erneute Umplanung und Anpassungen beim Knoten Schächen zusammen mit neuen FlaMa auf dem Gemeindegebiet Schattdorf würde erhebliche Kosten verursachen, die von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Die Umsetzung der WOV würde bei einer neuen Planung und einer erneut notwendigen Planauflage zudem um Jahre verzögert.

Der Regierungsrat spricht sich daher klar für eine Weiterführung des laufenden Planauflageverfahrens aus. In diesem rechtlichen Verfahren hatten alle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen vor den Gerichtsbehörden zu vertreten. Aktuell behandelt das Bundesgericht zwei Beschwerden gegen den Knoten Schächen, hat den Beschwerden jedoch bereits die aufschiebende Wirkung aberkannt. Zudem behandelt das Urner Obergericht vier Beschwerden.

Beilage: Ein neues Kurzvideo erklärt die Vorteile, die die WOV dem Siedlungsgebiet Schattdorf bringt. Abrufbar auf dem Youtube-Kanal des Kantons Uri: https://www.youtube.com/kantonurischweiz (Direktlink: https://youtu.be/QpwXyWbaW2o )

Neuorganisation des Sonderstabs COVID-19 per 1. Dezember 2020

Der Regierungsrat hat eine Neuorganisation des Sonderstabs COVID-19 beschlossen. Dieser wurde Mitte Juni nach dem Einsatz des Kantonalen Führungsstabs eingesetzt, um den Übergang in die normale Lage sicherzustellen. Der Sonderstab war Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti unterstellt. Er wurde durch Stefan Simmen, Kantonspolizei, geleitet und betrieb ein Lagebüro (Leitung: Josef Loretz, Kantonspolizei) sowie eine Kommunikationsabteilung (Gustav Planzer, Kantonspolizei). Für polizeiliche Belange war der Chef Bereitschafts- und Verkehrspolizei, Thorsten Imhof, zuständig. Seitens der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion waren Generalsekretär Roland Hartmann und Kantonsarzt Dr. med. Jürg Bollhalder im Kernstab vertreten. Bei Bedarf zog der Sonderstab je nach Lageentwicklung weitere Fachstellen (z. B. Kantonsspital, Wirtschaft, Bildung, Zivilschutz und Armee) bei.

Die COVID-19-Situation dauert länger als noch im Sommer 2020 angenommen. Aktuell ist eine starke zweite Welle mit einer hohen Belastung für die Sonderstabsmitglieder im Gang. Dies hatte auch zur Folge, dass Aufgaben im angestammten Zuständigkeitsbereich der Sonderstabsmitglieder zurückgestellt werden mussten. Um die Durchhaltefähigkeit des Stabs gewährleisten zu können, hat der Regierungsrat beschlossen, diesen umzustrukturieren und längerfristig mit den notwendigen personellen Ressourcen zu verstärken. Die beschlossenen Strukturen sollen bis mindestens Mitte 2021 genügen.

Der Sonderstab wird aufgrund der primär gesundheitspolitischen Herausforderungen per 1. Dezember 2020 Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold unterstellt. Unverändert bleibt die Gesamtverantwortung über den Einsatz beim Gesamtregierungsrat. Die Leitung des Sonderstabs liegt neu bei Dr. Emil Kälin, der diese Aufgabe nach seiner Frühpensionierung als Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion übernimmt. Sein Stellvertreter ist Adrian Zurfluh, Landammannamt, der auch zusammen mit Marian Balli für die Kommunikation zuständig ist. Das Ressort Gesundheit betreuen der Vorsteher des Amts für Gesundheit, Roland Hartmann, und Kantonsarzt Dr. med. Jürg Bollhalder. Der Bereich Infoline und Schutzkonzepte wird per 11. Januar 2020 von Walter Imholz vom Amt für Bevölkerungsschutz und Militär in einem Teilzeitauftrag übernommen. Für die polizeilichen Belange ist weiterhin Thorsten Imhof, Kantonspolizei, zuständig. Der Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion, Christian Raab, übernimmt das Ressort Wirtschaft und der Generalsekretär der Bildungs- und Kulturdirektion, Dr. Christian Mattli, ist für Bildungsfragen zuständig. Weitere Fachpersonen können unterstützend beigezogen werden, sofern es die Lage erfordert.

Der Auftrag des Sonderstabs Covid-19 bleibt auch nach dem 1. Dezember 2020 unverändert: Er stellt den Vollzug der Rechtsvorschriften auf Bundes- und Kantonsebene sicher, ist für die Information der Öffentlichkeit zuständig und stellt dem Regierungsrat Anträge zu Massnahmen im Kanton Uri. Er beurteilt die Lageentwicklung und trifft Massnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich. Im Weiteren betreibt der Sonderstab eine Hotline für die Bevölkerung und koordiniert seine Aktionen mit dem Bund und den anderen Kantonen.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei