Mitteilungen des Urner Regierungsrats

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Urner Regierungsrat 2018 – 2020

Maskenpflicht an der Oberstufe bis Ostern verlängert

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Maskentragepflicht auf der Oberstufe bis am 1. April 2021 zu verlängern. Er hat das Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (kantonales COVID-19-Reglement) entsprechend angepasst und auf www.ur.ch/amtsblatt publiziert. Mit der Verlängerung herrschen im Kanton Uri die gleichen Regelungen wir in den anderen Zentralschweizer Kantonen.

Anpassung des Schnellverfahrens zur Unterstützung von Gastronomiebetrieben

Im Januar 2021 hat der Regierungsrat der Volkswirtschaftsdirektion die Kompetenz erteilt Gesuche aus der Gastronomie nach dem Schnellverfahren zu prüfen sowie die Beiträge nach definierten Kriterien festzulegen und zu bewilligen. Das Schnellverfahren hat sich in der Praxis bewährt. Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die behördliche Schliessung der Gastronomiebetriebe bis mindestens am 22. März 2021 zu verlängern. Bei der Berechnung der Beitragsdauer müssen diese neue Frist und allfällige weitere Verlängerungen berücksichtigt werden.

Die Anspruchsberechtigung von Gastronomiebetrieben, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, wird somit automatisch auch für den Monat März 2021 geprüft. Damit für die Betriebe kein zusätzlicher Aufwand entsteht, müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.

Massnahmen zum Schutz der Angestellten um einen Monat verlängert

Der Regierungsrat verlängert die Massnahmen des Bundes per 18. Januar 2021 in der Kantonsverwaltung bis 1. April 2021. Der Schutz der Mitarbeitenden ist nach wie vor oberstes Ziel des Regierungsrats, wobei die Dienstleistungen der Kantonsverwaltung grundsätzlich aufrecht zu erhalten sind. Wo immer es der Arbeitsinhalt ermöglicht und der Aufwand verhältnismässig ist, bleibt die Arbeit im Home-Office angeordnet. Unter anderem ist es Mitarbeitenden, die im Home-Office arbeiten, erlaubt, weiterhin periodisch im Büro zu erscheinen, um spezifische Aufgaben zu erledigen. Physische Sitzungen und Besprechungen innerhalb der Verwaltung sind auf das Notwendigste zu beschränken und wenn immer möglich online abzuwickeln.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]