Mehrheitsbeteiligung von Vail Resorts Inc. an Andermatt-Sedrun Sport AG; NRP-Vertragsanpassungen genehmigt. Am Ausbau der Skiarena Andermatt-Sedrun hat sich die öffentliche Hand mit Geldern der Neuen Regionalpolitik (NRP) beteiligt. Die NRP-Finanzierung und die Absicherung der Bundesdarlehen wurden mit der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) 2016 vertraglich geregelt. Die geplante Mehrheitsbeteiligung von Vail Resorts Inc. an der ASS erfordert nun eine Anpassung der damaligen NRP-Verträge, insbesondere in den Bereichen der Eigentümerschaft und der Besicherung der Darlehen. Diese werden durch neue, werthaltige Sicherheiten ersetzt. Der Regierungsrat des Kantons Uri hat den Vertragsänderungen in Absprache mit den Partnern am 28. Juni 2022 zugestimmt. Damit bleiben die vertraglichen Regelungen der NRP-Finanzierung auch mit der neuen Eigentümerkonstellation in Kraft.
Petition gegen «Marinas» Flüelen und Isleten und Petition «Der Urnersee gehört uns»
Der Regierungsrat beantwortet zwei Petitionen zu den Projektideen von Samih Sawiris am Urnersee. Die beiden Petitionen wenden sich gegen die ursprünglichen Vorhaben, im Bereich der Isleten und bei Flüelen einen Bootshafen mit Hotelanlagen, hotelmässig bewirtschafteten Wohnungen, Restaurants und Geschäften zu erstellen. Die Petitionäre fordern den Regierungsrat unter anderem auf, sorgsam mit den in Uri vorhandenen Bodenressourcen umzugehen, die Landschaft rund um den Urnersee zu erhalten und den freien Seezugang für alle zu wahren. Der Investor gab seinerseits am 9. Februar 2022 bekannt, dass er von der Projektidee bei Flüelen Abstand nimmt und diese nicht mehr weiterverfolgt. Daher beschränkt sich der Regierungsrat in seiner Antwort (siehe Anhang) an die Petitionärinnen und Petitionäre einzig auf die Projektidee am Standort Isleten.
Der Regierungsrat teilt das Anliegen, sorgsam mit den in Uri vorhandenen Bodenressourcen umzugehen, die Landschaft rund um den Urnersee zu erhalten und den freien Seezugang für alle zu wahren. Das Gebiet Isleten hat für die Entwicklung des Tourismus am westlichen Ufer des Urnersees und den Kanton Uri eine grosse Bedeutung. Die Nutzung für die Naherholung ist heute auf wenige Flächen im Deltabereich des Isentalerbachs und nördlich davon beschränkt. Gleichzeitig ist das Gebiet Isleten durch die ehemaligen Produktionsanlagen der Schweizerischen Sprengstoff-Aktiengesellschaft Cheddite geprägt. Die Firma hat die Produktion inzwischen eingestellt und die Grundstücke, die überwiegend in der Industriezone gelegen sind, sowie die Waldfläche Ende 2021 an die Isen AG, Seedorf, veräussert. Das mit Altlasten belastete Areal ist heute weitgehend umzäunt und für die Bevölkerung nicht zugänglich.
Gemäss kantonalem Richtplan ist das Gebiet Isleten Bestandteil des Tourismusentwicklungsraums Vierwaldstättersee und liegt in einem Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Aus Sicht des Regierungsrats soll das Gebiet unter Einhaltung der Gesetzgebung gemäss seinen naturräumlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Stärken genutzt und gefördert werden.
Das ehemalige Industriegebiet Isleten hat ein grosses Potenzial für den Tourismus und weitere Nutzungen. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Öffnung und Transformation des Areals für eine nachhaltige Standortentwicklung. Das Projekt muss die bestehenden ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Werte berücksichtigen sowie die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung, der Gemeinden Isenthal und Seedorf und auch des Kantons respektieren. Es muss als wichtiges Naherholungsgebiet am Urnersee für die Bevölkerung Mehrwerte schaffen, wirtschaftlich tragfähig sein und Impulse für die regionale Wirtschaft bieten.
Die Federführung für die Entwicklung und Umsetzung der Projektidee liegt bei der Grundeigentümerin. Die Raumplanungs-, Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Umweltschutzgesetzgebung bilden den gesetzlichen Rahmen für die behördlichen Verfahren und Entscheide, die nötig sind. Mit dem Bericht «Ziele und Anforderungen des Kantons an die Entwicklung der Isleten» vom 22. März 2022 hat der Regierungsrat bereits die relevanten gesetzlichen und planerischen Grundlagen, die Anforderungen und Ziele des Kantons sowie ein mögliches Vorgehen für die Arealentwicklung aufgezeigt. Der Bericht ist öffentlich einsehbar unter www.ur.ch/isleten.
Für die Projektentwicklung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen raumplanerischen Verfahren durchlaufen werden. Die Planungsgrundlagen auf Stufe des Kantons (kantonaler Richtplan) und der Gemeinden (Nutzungsplanung, Bau- und Zonenordnung) müssen geschaffen und angepasst werden. Diese Verfahrensschritte stellen die demokratische Mitwirkung und den Rechtsschutz für die Bevölkerung und die interessierten Organisationen und Verbände sicher. Der Regierungsrat leistet Gewähr, dass die erforderlichen Verfahren juristisch sorgfältig abgewickelt werden.
Ermächtigungen zur Erhebung von Ordnungsbussen
Der Regierungsrat hat die Ermächtigung von Alois Schuler, Unterschächen, zur Erhebung von Ordnungsbussen auf dem Perimeter der Wegbaugenossenschaft Galtenäbnet, Gemeinde Bürglen, per 30. Juni 2022 aufgehoben. Markus Schuler, Unterschächen, wird ermächtigt, bei Übertretungen von Verkehrsbeschränkungen in diesem Perimeter Ordnungsbussen zu erheben.
Die Ermächtigungen von Ernst Jauch-Kryza und Werner Arnold-Arnold zur Erhebung von Ordnungsbussen auf der Kleintalstrasse in Isenthal wurden per 30. Juni 2022 aufgehoben. Stefan Gasser-Herger, Vreny Gasser-Herger und Othmar Aschwanden, alle Isenthal, werden ermächtigt, bei Übertretungen von Verkehrsbeschränkungen auf dieser Strasse Ordnungsbussen zu erheben.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]