Rücktritt von Sandra Hauser als Bankrätin der Urner Kantonalbank
Auf Ende Juli 2024 hat Sandra Hauser, Rotkreuz ihren Rücktritt aus dem Bankrat der Urner Kantonalbank eingereicht. Für die Restamtsdauer bis Mai 2026 gilt es, einen Ersatz zu evaluieren. Gemäss Gesetz über die Urner Kantonalbank wählt der Landrat auf Antrag des Regierungsrats den Bankrat. In der Mai-Session 2022 hat der Landrat die Erneuerungs- und Ersatzwahl für die Amtsdauer Juni 2022 bis Mai 2026 vorgenommen.
Für die Vorbereitung der Ersatzwahl hat der Regierungsrat eine Findungskommission unter der Leitung von Finanzdirektor Urs Janett eingesetzt. Diese besteht aus zwei Regierungsräten, zwei Vertretern der UKB und einem Mitglied der Staatspolitischen Kommission des Landrats. Die Kommission wird bis Ende September 2024 einen Wahlvorschlag zuhanden des Regierungsrats erstellen. Der Regierungsrat wird dem Landrat in der November-Session 2024 den Antrag für die Ersatzwahl stellen. Amtsantritt ist nach der Wahl durch den Landrat.
Aufhebung der Paritätischen Kommission im öffentlichen Beschaffungswesen und Einsetzung Submissionsbeauftragter für das öffentliche Beschaffungswesen
Am 1. Juni 2023 trat die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; RB 3.3111) im Kanton Uri in Kraft. Seither sind Verfügungen der Auftraggeber direkt mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht anfechtbar. Damit entfiel die bisherige Tätigkeit der Paritätischen Kommission im öffentlichen Beschaffungswesen als Schlichtungsbehörde und Vorinstanz des Obergerichts. Bereits im Vernehmlassungsverfahren zur neuen IVöB war deshalb umstritten, ob und für welche Aufgaben die Paritätischen Kommission noch zuständig sein soll.
Gemäss dem Reglement über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Be-schaffungswesen (Submissionsreglement; RB 3.3115), das gleichzeitig mit der neuen IVöB in Kraft trat, beschränkten sich die Aufgaben der Paritätischen Kommission auf die Überwachung und Beratung der Vergabestellen. Im vergangenen Jahr zeigte sich, dass die Erfüllung dieser Aufgaben durch eine Kommission nicht zweckmässig ist. Die Aufgaben wurden hauptsächlich durch den Präsidenten, MLaw Michael Zgraggen, wahrgenommen.
Aufgrund dessen hat der Regierungsrat die Änderung des Submissionsreglements auf den 1. Juni 2024 beschlossen. Die bisherige Paritätische Kommission ist nicht mehr vorgesehen. Am 4. Juni 2024 hat der Regierungsrat den bisherigen Präsidenten der Paritätischen Kommission, Michael Zgraggen, als beauftragte Person im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionsbeauftragter) angestellt. Als seinen Stellvertreter hat der Regierungsrat lic. iur. Remo Baumann, Flüelen, gewählt. Die Aufgaben des Submissionsbeauftragten umfassen den einheitlichen Vollzug, die Aus- und Weiterbildung sowie die Auskunftserteilung im öffentlichen Beschaffungswesen. Als Hauptaufgabe obliegt ihm, die Vergabestellen bei der Einhaltung der IVöB zu beraten und zu unterstützen. Zudem wacht er darüber, dass die Vergabestellen die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Er kann dazu Nachweise verlangen und Anzeige erstatten, wenn Anzeichen für eine Verletzung der Vergabebestimmungen bestehen.
Michael Zgraggen steht als Submissionsbeauftragter allen Vergabestellen für Auskünfte und Fragen zum öffentlichen Beschaffungswesen zur Verfügung.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]