Urner Regierungsrat
Projekt «Uri Informatik AG»
Im Herbst 2022 starteten die Urner Gemeinden und der Kanton ein gemeinsames Projekt zur Zusammenlegung ihrer Informatikressourcen. Dafür setzten sie eine breit abgestützte Arbeitsgruppe ein. Darin sind Gemeinde und Kantons sowohl auf politischer wie auch auf Verwaltungsebene, die kantonalen und kommunalen Schulen sowie das Kantonsspital vertreten. Das Ziel des Projekts ist die Schaffung einer gemeinsamen Organisation, um im Informatikbereich Synergieeffekte zu nutzen und um mit (noch) besserer Qualität die Effektivität der IT im öffentlichen Sektor zu steigern.
Mit einer Informatikorganisation für die «Öffentliche Hand» soll beispielsweise der IT-Grundbedarf gedeckt und Standardisierungen von Produktpaletten gefördert werden; Hard- und Software soll gemeinsam beschafft, betrieben oder supportet werden. Die Prozesse sollen über alle Ebenen (z. B. Datenbearbeitung und Ablage) möglichst einheitlich, sicher und medienbruchfrei erfolgen.
In einem ersten Schritt wurde eine Informatik- und eGovernment-Strategie für die Jahre 2024 bis 2028 erarbeitet. Diese Strategie soll zukünftig gleichermassen für die kantonale Verwaltung (inkl. Gerichte) wie auch für sämtliche Gemeinden gelten; nur für den Grundbedarf zudem auch für die Volksschulen, die kantonalen Schulen sowie für die Pensionskasse. Die Arbeitsabläufe in allen genannten Bereichen sollen konsequent digitalisiert werden, ohne jedoch die noch wenig Digitalisierten auszuschliessen.
Als rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Strategie wurde ein neues Gesetz über die Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden im Bereich Informatik und eGovernment (eGovG) vorbereitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass Kanton, Gemeinden und Schulen ihren Grundbedarf an Informatik- und Kommunikationsmitteln zukünftig bei einem gemeinsamen Informatikbetrieb (der Uri Informatik AG) decken sollen.
Kanton und Gemeinden sind gleichberechtigte Inhaber der neu zu gründenden Firma. Sie legen gemeinsam die Strategie fest, entwickeln diese periodisch weiter und beschliessen auch über Strategieprojekte und das Projektportfolio. Diese spezialgesetzliche Aktiengesellschaft wird sowohl die Ressourcen des Amts für Informatik wie auch diejenigen des RZ Altdorf übernehmen. Die Uri Informatik AG handelt nicht gewinnorientiert. Sie erbringt ihre Leistungen zu kostendeckenden und transparent gestalteten Preisen.
Zum Gesetzesentwurf wurde im Sommer 2023 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage erhielt bei Nutzenden eine breite Zustimmung bezüglich Bündelung der Ressourcen. Insbesondere kleinere Gemeinden äussern Bedenken zu einem Kostenanstieg. Einzelne Gemeinden, Parteien sowie Dritte hinterfragen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Der vorgelegte Zeitplan wurde als unrealistisch beurteilt und deshalb ein Start per 1. Januar 2026 (statt 2025) empfohlen. Weiter wurde kritisiert, dass die neue Organisation allzu breit Dienstleistungen anbietet, was bestehende private Anbieter konkurrieren und sie allenfalls gar vom Markt verdrängen könnte. Dieser Befürchtung wurde entgegengewirkt, indem in der Vorlage stärker darauf eingegangen wird, dass der gemeinsame Informatikbetrieb für seine Leistungserbringung eigentlich eine Mischform von «selbermachen» und «einkaufen» anstrebt. Das heisst, dass er seine Dienstleistungen nur insoweit selbst erbringt, als sie durch die Privatwirtschaft nicht besser oder günstiger erbracht werden können. Folglich enthält das überarbeitete Gesetz – anders als die Vernehmlassungsvorlage – keinen Passus mehr für die Erbringung «weiterer Leistungen». Der gemeinsame Informatikbetrieb ist nur im Grundbedarf und im Betrieb der Spezialapplikationen tätig, soweit diese rechtlich und tatsächlich selbst betrieben werden müssen (Art. 4); er darf keine darüber hinaus gehenden Leistungen anbieten. Solche Leistungen bleiben den privatwirtschaftlichen Anbietern vorbehalten. In diesem Sinn war von allen Vernehmlassungsteilnehmenden denn auch unbestritten, dass aufgrund der rasanten Entwicklungen im Informatikbereich Handlungsbedarf besteht und die Bündelung der Informatikressourcen von Kanton und Gemeinden sinnvoll und richtig ist.
Im September 2024 wird der Landrat das Geschäft (eGovG) behandeln. Die die Volksabstimmung ist für den 9. Februar 2025 geplant. Bei Annahme soll die Firma gegründet werden und ab 1. Januar 2026 den Produktivbetrieb aufnehmen.
Im Auftrag des Regierungsrats: Finanzdirektion
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Janett Urs , Telefon +41 41 875 2137 , E-Mail urs.janett@ur.ch
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Start der Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Uri Per 1. Juli 2024 startet die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Uri. Ab diesem Zeitpunkt können Studierende der beiden Ausbildungen «Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF» und «Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH» Unterstützungsbeiträge beantragen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Vollzugsbestimmungen erlassen. Am 24. April 2024 hat der Landrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für die Umsetzung im Kanton Uri geschaffen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und ist befristet bis zum 30. Juni 2032. Dies entspricht der Geltungsdauer des Bundesgesetzes. Der Regierungsrat hat am 18. Juni 2024 dem Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zugestimmt. Damit hat er die Grundlage für eine klare und einheitliche Umsetzung der im Bundesgesetz und in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen geschaffen. Auf kantonaler Ebene müssen per 1. Juli 2024 drei Bereich umgesetzt werden: Unterstützungsbeiträge für studierende PflegefachpersonenAb 1. Juli 2024 können Studierende «Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF» und «Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH» mit Wohnsitz im Kanton Uri beim Amt für Gesundheit Unterstützungsbeiträge beantragen. Die Unterstützungsbeiträge betragen monatlich: nach Vollendung des 22. Lebensjahrs 250 Franken; nach Vollendung des 25. Lebensjahrs 500 Franken und nach Vollendung des 28. Lebensjahrs 1’000 Franken. Hat die gesuchstellende Person ein oder mehrere minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder, erhält sie unabhängig von ihrem Alter einen zusätzlichen monatlichen Beitrag von pauschal 700 Franken. Gesuche um Unterstützungsbeiträge sind dem Amt für Gesundheit bis spätestens drei Monate nach Studienbeginn einzureichen. Gemäss Bundesgesetz sind Unterstützungsbeiträge auch für studierende Pflegefachpersonen möglich, die sich bereits in Ausbildung befinden. Diese Studierenden können ihr Gesuch bis zum 30. September 2024 einreichen und erhalten dann die Beiträge rückwirkend ab 1. Juli 2024. Bei nicht fristgerecht eingereichten Gesuchen wird der Beitrag ab dem Folgemonat des Einreichungsdatums berechnet. Alle Infos zu den Unterstützungsbeiträgen an Studierende Pflegefachpersonen HF und FH sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite www.ur.ch/unterstuetzungsbeitraege publiziert. Ausbildungsverpflichtung für das Kantonsspital Uri, die Urner Pflegeheime und Spitex-OrganisationenGemäss Bundesgesetz haben die Kantone eine Ausbildungsverpflichtung für alle Betriebe einzuführen, die Pflegefachpersonen HF und FH ausbilden. Die Ausbildungsverpflichtung ist eine Voraussetzung dafür, dass der Bund die Beiträge an die Pflegebetriebe mitfinanziert. Mit der Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung im Kanton Uri werden das Kantonsspital Uri, die Urner Pflegeheime und die Spitex-Organisationen verpflichtet, eine gewisse Anzahl Ausbildungsplätze für Pflegefachpersonen HF und FH sowie für Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) anzubieten. Mit einer Ausweitung der Ausbildungsverpflichtung auf die FaGes unterstreicht der Regierungsrat die Wichtigkeit und Bedeutung der FaGes für das Gesundheitswesen. Beiträge an die Höheren Fachschulen (HF)Neu fördern die Kantone die Höheren Fachschulen, die Ausbildungen im Bereich Pflege anbieten, mit Beiträgen zur Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in Pflege. Erreicht werden soll dies durch die Lancierung spezifischer Projekte. Die Höhere Fachschule XUND nimmt für die Zentralschweizer Kantone eine entscheidende Rolle in der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Pflege ein. Deshalb sollen auch die Beiträge in der Zentralschweiz koordiniert werden. Dazu haben die Zentralschweizer Kantone eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die PflegeinitiativeDie Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. November 2021 die Pflegeinitiative angenommen. Gemäss den Vorgaben des Bundes wurden die Anliegen der Initiative in zwei Etappen bearbeitet. Mit einer Ausbildungsoffensive wird in einer ersten Etappe die Ausbildung in der Pflege gefördert. Zudem können zukünftig gewisse Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden. In der zweiten Etappe sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Weitere Informationen sind unter www.ur.ch/pflegeinitiative aufgeschaltet. Im Auftrag des Regierungsrats: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch Weiterlesen |
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Aktuelle Herausforderungen im Asylbereich Momentan sind insgesamt 934 Personen aus dem Asylbereich im Kanton Uri wohnhaft (inklusive Personen mit Schutzstatus S). Ohne die anerkannten Flüchtlinge, die freie Wohnsitzwahl innerhalb des Kantons haben, sind 581 Personen in 15 Gemeinden vom Asyl und Flüchtlingsdienst Uri des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) untergebracht und betreut. Zukunft Schutzstatus SDer Schutzstatus S ist noch bis März 2025 in Kraft. Über eine allfällige Verlängerung des Schutzstatus S wird der Bundesrat entscheiden. Dies birgt Unsicherheiten und ist für die Planung der Unterbringung nicht optimal. Insgesamt wurden dem Kanton Uri bisher über 440 Personen mit Schutzstatus S zugewiesen. Aktuell befinden sich 292 Personen mit Schutzstatus S im Kanton Uri. Die vielen Zu- und Wegzüge bringen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Kanton, Gemeinden und SRK mit sich. 54 Personen mit Schutzstatus S sind arbeitstätig. Diese Quote ist eher tief im Vergleich zu vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen. Einerseits ist die Aufenthaltsdauer durchschnittlich bedeutend kürzer und anderseits befinden sich unter den Zugewiesenen überdurchschnittlich viele ältere Personen, viele Frauen mit Kindern und auch chronisch kranke Personen. Erste Priorität hat somit der Erwerb von Sprachkompetenzen. Kapazitäten der Unterbringung bis 2025Um die prognostizierten Zuweisungen des Bundes zu bewältigen, sind zwei Massnahmen in Altdorf geplant: Die auf fünf Jahre befristete Nutzung des Personalhauses des Kantonspitals Uri als Flüchtlingsunterkunft und die Erweiterung der Unterkunft an der Gurtenmundstrasse 31/33. Für die baulichen Anpassungen des Personalhauses des Kantonsspitals Uri ist das Baugesuch bei der Gemeinde Altdorf eingereicht. Der Bezug ist geplant auf Ende des 1. Quartals 2025. Nach dem Brandereignis im Zentrum an der Gurtenmundstrasse 31/33 muss der soeben bewilligte Erweiterungsbau in nächster Zeit zusammen mit dem Eigentümer neu beurteilt werden. Der Bezug des Erweiterungsbaus wäre auf Mitte 2025 geplant gewesen. Somit fehlen mittelfristig 50 bis 60 Plätze für die Unterbringung. Aufgrund des Brandfalles an der Gurtenmundstrasse in Altdorf wird es bis zum Bezug des Personalhauses Kantonsspital Uri eine äusserst herausfordernde Situation für die Unterbringung von neu zugewiesenen Personen. Der Wohnungsmarkt ist stark ausgedünnt und es ist äusserst schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden. In einzelnen Gemeinden ist dies praktisch unmöglich. Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Kanton und einzelnen Gemeinden, um geeignete und tragbare Lösungen für die Unterbringung zu finden. Herausforderungen für die GemeindenDie Unterbringung von Personen aus dem Asylwesen durch das SRK in den Gemeinden ist abhängig vom stark ausgedünnten Wohnungsmarkt. Dadurch ist die Verteilung von Personen aus dem Asylbereich in den Gemeinden unausgewogen. Unter anderem kann mit dem Bezug eines Hauses an der Axenstrasse 68 in Flüelen Wohnraum für neun Personen aus der Ukraine geschaffen werden. Die Lage in den Urner Schulen ist ebenfalls unterschiedlich. Viele Gemeinden haben keine bis wenige Schulkinder aus Flüchtlingsfamilien. Einzelne Gemeinden sind stark betroffen und stossen teilweise an die Grenzen der Machbarkeit bei der Einschulung von Kindern. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion und die Bildungs- und Kulturdirektion suchen gemeinsam mit den Gemeinden und Schulen nach Lösungen. Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Christian Arnold , Telefon +41 41 875 2159 , E-Mail ch.arnold@ur.ch Weiterlesen |
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Schadenstiftender Wolf im Witenwasserntal zum Abschuss freigegeben Die Sicherheitsdirektion hat am 24. Juni 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse im Witenwasserntal. Auf der Alp Schweig, eingangs Witenwasserental, Realp, ereigneten sich in den vergangenen Tagen Wolfrisse, denen nach heutigen Erkenntnissen 14 Hausziegen zum Opfer gefallen sind. Zehn weitere Hausziegen werden noch vermisst. Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein. Schadensschwelle erreichtDas Urserntal ist Wolfpräsenzgebiet, weil sich bereits in anderen Jahren Wolfrisse an Nutztieren ereignet hatten. Gemäss der Beurteilung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der Alp Schweig um eine nicht zumutbar schützbare Alp, weshalb die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht worden ist. Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Übergriffe stattfinden. Um weiteren Schaden zu verhindern, wurden Herdenschutzmassnahmen (Erstellung Nachtpferch) auf der betroffenen Alp in Absprache mit dem Herdenschutzverantwortlichen ergriffen. Zudem hat die Sicherheitsdirektion am 24. Juni 2024 den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs verfügt. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt. Im Auftrag des Regierungsrats: Sicherheitsdirektion[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag] |
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