Regierungsrat lanciert neues Härtefallprogramm
Der Regierungsrat will sich an den Härtefallmassnahmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Pandemie beteiligen. Er beabsichtigt, die Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes sowie der Härtefallverordnung des Bundes zu übernehmen. Die Unterstützungsleistungen sollen denjenigen Unternehmen zu Gute kommen, die von COVID-19 besonders betroffen sind und einen Härtefall darstellen. Dazu zählen die Dienstleister der Reise- und Eventbranche, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie touristische Betriebe mit einem Jahresumsatz von unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts. Die Mittel werden aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung gestellt und dem Landrat im Rahmen des Budgets 2021 und allfälligen Nachtragskrediten zur Bewilligung unterbreitet. Der Kanton Uri kann dadurch mit Kantonsgeldern von rund 1 Million Franken Bundesbeiträge von ca. 2.3 Millionen Franken zugunsten der Urner Wirtschaft auslösen. Die genauen Bemessungskriterien für die Härtefallbeiträge werden zurzeit ausgearbeitet. Ziel ist es, dass die ersten Beiträge noch in diesem Jahr bewilligt werden können. Voraussetzung für die Umsetzung des Programms ist die Anpassung des COVID-19-Gesetzes in der Wintersession der eidgenössischen Räte sowie die Verabschiedung der Härtefallverordnung durch den Bundesrat.
Anpassung des Reglements zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus
Der Regierungsrat hat Änderungen am kantonalen Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19-Reglement) verabschiedet. Dieses hatte er am 3. November 2020 beschlossen. Mit dem Reglement hat der Regierungsrat Anfang Monat insbesondere festgelegt, dass die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 30 Personen gesenkt wurde und dass eine Registrierungspflicht mittels eines geeigneten Systems für Gäste von Gastronomiebetrieben und Veranstaltungen gilt. Das Reglement ist bis zum 30. November 2020 befristet.
Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung (Phase rot gemäss dem kantonalen Rebound-Konzept) drängt sich im Kanton Uri die befristete Fortsetzung der verschärften Massnahmen auf. Damit wird sichergestellt, dass das Kontaktmanagement (Contact Tracing) im Kanton Uri längerfristig gewährleistet bleibt. Dies ist von Bedeutung, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit die Gesellschaft und Wirtschaft bestmöglich vor den negativen Folgen zu schützen.
Die Beschränkung der maximalen Teilnehmerzahl an Veranstaltungen auf 30 Personen und die Registrierungspflicht mittels eines geeigneten Systems für Gäste von Gastronomiebetrieben sowie Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben wird bis 18. Dezember 2020 aufrechterhalten.
Damit regelt der Kanton Uri die Höchstzahl der Teilnehmenden an einer Veranstaltung gleich wie die Urschweizer Nachbarkantone Schwyz, Nidwalden und Obwalden.
Eine Neubeurteilung der Situation im Zusammenhang mit der Beschränkung der Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen ist frühestens auf Mitte Dezember 2020 angezeigt. Der Regierungsrat wird am 15. Dezember 2020 in Anbetracht der epidemiologischen Lage über allfällige Anpassungen im Reglement entscheiden.
Das angepasste Reglement wird im Amtsblatt vom Freitag, 27. November 2020, publiziert.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]