Teuerungsausgleich für das Jahr 2021 bleibt unverändert Der Regierungsrat kann die Lohnansätze jeweils auf den Jahresanfang ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Richtungsweisend ist dabei der Stand der Konsumentenpreise per Ende November. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise erreichte per Ende November 2020 einen Stand von 114,3 Punkten (Mai 1993=100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung – 0,7 Prozent bzw. – 0,8 Indexpunkte. Da der Regierungsrat in den letzten Jahren die Minus- und Plusteuerungen als Kompensation für die in früheren Jahren nicht oder nur zum Teil ausgeglichene Teuerung nicht angepasst hat, ist der interne Index zurzeit mit 116,3 Punkten um 1,2 Punkte höher als der offizielle Landesindex. Bei einer Nicht-Anpassung der Minusteuerung – wie im Budget 2021 vorgesehen – erhöht sich diese Differenz auf 2,0 Indexpunkte. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat beschlossen, die Teuerungszulage 2021 unverändert auf 116,3 Indexpunkten (Basis Mai 1993) zu belassen |