Mobilität gesamtheitlich planen und langfristig stabil finanzieren

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Der Regierungsrat hat das neue Programm Gesamtmobilität zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Gleichzeitig legt er dem Parlament eine Botschaft vor, die aufzeigt, wie eine langfristig stabile Finanzierung der Mobilität im Kanton Luzern sichergestellt werden soll.

Die Mobilität ist ein wesentlicher Standortfaktor für den Kanton Luzern. Mit dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum im Kanton Luzern nimmt auch die Mobilität zu. Um die gute Erreichbarkeit des Kantons Luzern als wichtigen Standortfaktor sicherzustellen, müssen die bestehenden Infrastrukturen möglichst effizient genutzt, gut unterhalten, erneuert und bei Bedarf ausgebaut werden. «Mit dem Programm Gesamtmobilität koordinieren wir künftigen alle kantonalen Mobilitätsmassnahmen – verkehrsmittelübergreifend und aus einem Guss», so Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. «So stellen wir sicher, dass wir die Infrastruktur gezielt dort weiterentwickeln, wo sie für Bevölkerung und Wirtschaft am meisten Wirkung entfaltet.» Das neue Planungsinstrument ersetzt frühere Einzelprogramme und basiert auf dem strategischen Planungsbericht Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (B 140).

Das erste Massnahmenprogramm umfasst die Jahre 2027–2030 und beinhaltet Infrastruktur- und Angebotsmassnahmen sowie strategische Planungsarbeiten zur Sicherung und Weiterentwicklung des Verkehrssystems für alle Verkehrsteilnehmenden. Grundlage ist unter anderem das aktuelle Bauprogramm für die Kantonsstrassen. Weitere Massnahmen stammen aus dem neuen Velokonzept, der Busbeschleunigungsstudie, regionalen Planungen sowie dem Programm der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte des Kantons (ESP-Programm). Zudem werden auch über Programmpakete kantonsweite Umsetzungsprogramme integriert, zum Beispiel für behindertengerecht ausgestaltete Bushaltestellen. Die öV-Angebotsmassnahmen betreffen Angebotsänderungen, Investitionen in Rollmaterial, fossilfreien öV und Werkstätten sowie ergänzende Weiterentwicklungen. Die öV-Massnahmen werden wie bis anhin vom Verbundrat des Verkehrsverbunds beschlossen; die Abgeltungen tragen Kanton und Gemeinden weiterhin je zur Hälfte.

Finanzierung der Mobilität langfristig sichern
Für die nächsten Jahre besteht grosser Investitionsbedarf in die Mobilitätsinfrastruktur – sowohl für die Ausgaben für die Strasseninfrastruktur als auch die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr steigen an. Um die Finanzierung langfristig sicherzustellen und Schwankungen abzufedern, sollen die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) geändert eingesetzt und geregelt werden. Konkret ist eine Anpassung des Verteilschlüssels zur zweckgebundenen Verwendung der Verkehrssteuern und der LSVA auf neu 90 statt 65 Prozent für die Strassenaufwendungen und auf neu 10 statt 35 Prozent für die öV-Aufwendungen vorgesehen. Das ist essenziell, denn die Strassen sind die zentrale Infrastruktur für alle Mobilitätsformen – sowohl für Velo, Auto, Bus, LKW oder für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Ziel ist es, die Finanzierung langfristig zu sichern und zu stabilisieren. Ab 2028 sollen vor diesem Hintergrund die Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln erhöht werden, um die Finanzierung des öV-Angebots auch mit der Änderung des Finanzierungsschlüssels sicherzustellen, das Defizit im Bereich Strasseninfrastruktur zu decken und gleichzeitig die nötigen Investitionen in die Weiterentwicklung der Infrastruktur tätigen zu können. Dadurch können die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) grösstenteils für die Strasseninfrastruktur eingesetzt werden, ohne dass Mittel für die öV-Finanzierung fehlen.

Zustimmung in den Vernehmlassungen
Beide Vorlagen stiessen in den entsprechenden Vernehmlassungen grundsätzlich auf Zustimmung. Das Programm Gesamtmobilität wurde insgesamt breit unterstützt und als wichtiger Schritt für eine koordinierte, verkehrsmittelübergreifende Weiterentwicklung des kantonalen Verkehrssystems beurteilt. Nichtsdestotrotz gab es kritische Haltungen gegenüber der Gewichtung der unterschiedlichen Verkehrsmittel. Auch der Vorschlag zur künftigen Neuverteilung der zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern sowie der LSVA haben die Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich befürwortet. Beide Vorlagen wurden aufgrund der Vernehmlassungsantworten inhaltlich weiterentwickelt und an verschiedenen Stellen geschärft, grundsätzliche Anpassungen wurden aber nicht vorgenommen.

Nächste Schritte
Der Kantonsrat wird sowohl der Programm Gesamtmobilität als auch die Vorlage zur künftigen Finanzierung der Strasseninfrastruktur voraussichtlich in der Septembersession behandeln. Das Programm Gesamtmobilität soll ab 2027 gelten, die Gesetzesanpassungen zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öV sollen 2028 in Kraft treten.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
– Gesellschaftlicher Wandel
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie.


Anhang
B 103 – Programm Gesamtmobilität
B 102 – Künftige Finanzierung Strasseninfrastruktur und öV
Webseite Mobilität