Moderate Erhöhung der Spitex-Tarife und angepasster Tarif für pflegende Angehörige per 1. Januar 2025

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Moderate Erhöhung der Spitex-Tarife Symbolbild

Wer zu Hause pflegebedürftig wird, kann im Kanton Uri auf eine Reihe von Hilfsleistungen und Spitex-Angebote zurückgreifen. Die zu Hause erbrachten Pflegeleistungen (ambulante Pflege) sind Teil der öffentlichen Grundversorgung und werden einerseits durch die Spitex Uri und andererseits durch verschiedene private Spitex-Organisationen gewährleistet. Die Kosten für die Spitex-Pflegeleistungen werden hauptsächlich vom Kanton sowie auch von den Krankenkassen getragen. Die allgemeine Teuerung sowie die gestiegenen Personalkosten haben eine punktuelle und moderate Erhöhung der Tarife notwendig gemacht.

Diese Erhöhung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Patientenbeteiligung. Wie bis anhin werden die Spitex-Organisationen für pflegerische Leistungen den Klientinnen und Klienten eine Patientenbeteiligung von maximal 15.35 Franken pro Tag in Rechnung gestellt.

Neuer Tarif für Pflegeleistungen, die von Angehörigen erbracht werden
Betreuende und pflegende Angehörige sind eine unverzichtbare Säule der Schweizer Gesundheitsversorgung. Sie erbringen einen wertvollen Beitrag für ihre Mitmenschen und für unsere Gesellschaft. Menschen, die zu Hause Angehörige pflegen und betreuen, können aber auch an ihre körperlichen und psychischen Grenzen kommen. Mit einer Anstellung bei einer Spitex-Organisation können die beruflichen und privaten Herausforderungen als pflegende Angehörige besser unterstützt werden. Die geleistete Arbeit wird honoriert und sozial abgesichert.

Neu wird ab 1. Januar 2025 ein separater Tarif von 71 Franken pro Stunde für die Abgeltung der Leistungen von pflegenden Angehörigen geschaffen. Der Tarif gilt für Leistungen der Grundpflege, die durch pflegende Angehörige erbracht werden oder durch angestellte Personen, die im selben Haushalt leben wie die zu pflegende Person. Der neue Tarif ist tiefer als derjenige für die ordentlichen Spitex-Leistungen, da u.a. bei pflegenden Angehörigen keine oder nur geringe Wegzeiten anfallen. Der reduzierte Tarif hat aber keine Auswirkungen für die pflegebedürfte Person oder die pflegende Angehörige. Lediglich die Marge der Spitex-Organisation als Arbeitgeberin wird reduziert.

Somit gelten ab 1. Januar 2025 im Kanton Uri die folgenden von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion festgelegten Tarife für Spitex-Leistungen:

 

Pflegevollkosten pro Stunde

2024

2025

Abklärung und Beratung (KLV a)

112.00

113.00

Behandlungspflege (KLV b)

99.00

99.00

Grundpflege (KLV c)

86.00

88.00

Grundpflege (KLV c) erbracht durch pflegende Angehörige

71.00

Weitere Information zu betreuenden und pflegenden Angehörigen finden Sie unter: