Die Luzerner Regierung begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, die nationalen Covid-19-Massnahmen ab 1. März 2021 schrittweise zu lockern und ist mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden. Dabei befürwortet sie ein schweizweit einheitliches Vorgehen. Der Regierungsrat beantragt jedoch, dass mindestens die Aussenbereiche von Restaurants – unter Einhaltung von strengen Schutzkonzepten – ab 1. März 2021 geöffnet werden dürfen. Im Weiteren fordert er, dass für die Bestimmung der weiteren Lockerungsschritte zukünftig die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe stärker zu berücksichtigen ist.
Am Mittwoch präsentierte der Bundesrat der Öffentlichkeit seine Vorschläge für die Lockerung der aktuell geltenden nationalen Covid-19-Massnahmen und unterbreitete diese den Kantonen.
In seiner Stellungnahme begrüsst der Luzerner Regierungsrat die vorgeschlagenen Lockerungsschritte und ist mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden. Dabei befürwortet er ein schweizweit einheitliches Vorgehen. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, sagt: «Das Virus macht nicht Halt vor Kantonsgrenzen. Ein Flickenteppich von verschiedenen Massnahmen ist daher zu vermeiden. Schweizweit einheitliche Vorgaben geben der Bevölkerung zudem eine klare Orientierung.»
Restaurants sollen Aussenbereiche ab 1. März 2021 öffnen dürfen
Mit den vorgeschlagenen Öffnungsschritten für die Restaurationsbetriebe ist die Luzerner Regierung jedoch nicht einverstanden. Regierungsrat Graf: «Wir beantragen, dass unter Einhaltung von strengen Schutzkonzepten mindestens die Aussenbereiche von Restaurants ab 1. März 2021 geöffnet werden dürfen.» Denn so könne man – z.B. gerade in Skigebieten – verhindern, dass sich die Gäste rund um Take-Away-Angebote ansammeln und anschliessend ungeordnet niederlassen würden. «Wir sind daher der Meinung, dass die Öffnung der Aussenbereiche der Restaurants die Ausbreitung des Virus sogar eindämmen kann», so Graf. Die Regierung fordert weiter, dass die Restaurants so rasch wie möglich vollständig öffnen dürfen, sofern dies die epidemiologische Lage zulässt.
Anzahl der schweren Krankheitsverläufe muss stärker berücksichtigt werden
Weiter gibt die Regierung zu bedenken, dass bei der Bestimmung der weiteren Lockerungsschritte zukünftig die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe stärker zu berücksichtigen ist. Denn wenn in Zukunft sehr viel mehr Tests gemacht würden, wie dies der Bund fordert, werde dies automatisch auch zu mehr Fallzahlen und zu einer höheren Inzidenz führen. Dies bedeute aber nicht automatisch auch eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage. «Entscheidend für die Bestimmung der weiteren Lockerungsschritte ist vielmehr, wie viele schwere Krankheitsverläufe das Gesundheitssystem belasten und die Sterblichkeit beeinflussen», so Graf.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]