Neue Quellensteuerlösung und eTax.UR im zweiten Jahr

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Kanton Uri

Auf den 1. Januar 2023 hat das Amt für Steuern das Modul «nest.Quellensteuer» produktiv in Betrieb genommen und damit einen weiteren Schritt im Digitalisierungsprozess vollzogen. Die neue Quellensteuerlösung bietet für die Arbeitgebenden verschiedene Vorteile. Sie ermöglicht unter anderem die vollständige elektronische Abwicklung des Abrechnungsverfahrens. Die online-Deklarationslösung eTax.UR steht für die Urnerinnen und Urner bereits im zweiten Jahr zur Verfügung. Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2022 profitieren sie erstmals von der Übernahme der Daten aus der Vorjahresdeklaration. Die Steuererklärung kann damit noch schneller und einfacher ausgefüllt werden.

 

Neue Quellensteuerlösung

 

Das Amt für Steuern setzte auf den 1. Januar 2019 das Projekt «URTax» erfolgreich um. Seither arbeiten die Gemeindesteuerämter und das Amt für Steuern mit der gleichen Steuersoftware «nest». Die Prozesse konnten dadurch optimiert und vereinfacht werden. Im Hinblick auf die Totalrevision der Quellenbesteuerung zentralisierte das Amt für Steuern per 1. Januar 2021 auch den Vollzug der Quellensteuer und initiierte das Projekt «QUEST UR». Dieses Projekt verfolgt das Ziel, die Steuersoftware «nest» um das ergänzende Modul «nest.Quellensteuer» zu erweitern. Mit der Einführung dieser professionellen Steuersoftware konnte die bisherige Lösung, die aufgrund der zahlreichen Medienbrüche nicht sehr benutzerfreundlich und zeitgemäss war, per Ende 2022 abgelöst werden.

 

Das Projekt «QUEST UR» startete im vierten Quartal 2021 mit der Initialisierung und ist seit dem 1. Januar 2023 produktiv in Betrieb. Die neue Lösung bietet eine Reihe von Vorteilen. Die Effizienz und die Arbeitsproduktivität werden durch die weitgehende Automatisierung erhöht und gleichzeitig wird die Arbeitsqualität durch eine systemunterstützte Validierung massgeblich verbessert. Dadurch lässt sich sowohl der Personal- als auch der Wartungs- und der Betriebsaufwand reduzieren, weil sich durch die Integration in die bestehenden Systeme und durch die Nutzung von Standardfunktionen entsprechende Synergien ergeben. Die neue Lösung bietet für die Arbeitgebenden verschiedene Vorteile und ermöglicht unter anderem die vollständige elektronische Abwicklung des Abrechnungsverfahrens.

 

Das Amt für Steuern kann dieses Projekt bis zur Abnahme vom 30. Juni 2023 voraussichtlich unter dem beantragten Verpflichtungskredit abschliessen.

 

eTax.UR im zweiten Jahr

 

Die Deklarationslösung «eTax.UR» steht bereits für die zweite Steuerperiode im Einsatz. Die elektronische Einreichequote von rund 87 Prozent und viele positive Rückmeldungen aus dem Einführungsjahr bestätigen die gute Akzeptanz der online-Lösung. Sämtliche steuerpflichtigen Personen erhalten bis Mitte Februar 2023 ein neues Aktivierungsschreiben für die Steuerperiode 2022 mit einer Anleitung. Für Personen, die ihre Steuererklärung bereits im letzten Jahr elektronisch ausgefüllt haben, besteht nun die Möglichkeit, die Daten aus der Vorjahresdeklaration zu übernehmen. Neu steht auch eine Import/Export-Funktion zur Verfügung, mit der die Steuererklärungen innerhalb von «eTax.UR» von einem Benutzerkonto auf ein anderes Benutzerkonto übertragen werden können. Hilfe zu den neuen Funktionen und weitere nützliche Informationen sind auf der Supportseite https://ur-support.etax.ch ersichtlich.

 

Falls steuerpflichtige Personen mit der Steuererklärung oder der Anwendung von «eTax.UR» Probleme bekunden und auf der Webseite nicht die gewünschte Hilfe finden, können sie sich an die Hotline wenden. Diese steht den Urnerinnen und Urnern von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 041 766 59 16 zur Verfügung.

 

Interessierte Personen haben auch die Möglichkeit, Fachkurse für das Ausfüllen der neuen elektronischen Steuererklärung zu besuchen. Angeboten werden diese vom Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri sowie von der Pro Senectute Uri. Die entsprechenden Ausschreibungen sind auf den jeweiligen Webseiten der Anbieter zu finden.

 

Auf Wunsch besteht weiterhin die Möglichkeit, die Papierformulare vom Gemeindesteueramt zu beziehen und die Steuererklärung von Hand auszufüllen. Die Einreichung mittels Papiersteuererklärung ist allerdings mit zahlreichen nachgelagerten manuellen Arbeitsprozessen verbunden. Mit der elektronischen Einreichung helfen Sie mit, diese personalintensiven Arbeiten zu eliminieren und gleichzeitig Kosten einzusparen.

 

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