Neue Richtlinien stärken die Integrative Förderung an der Volksschule

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Kanton Uri

Der Erziehungsrat hat die überarbeiteten Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule beschlossen. Neu ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten eine eigene Förderungsmassnahme. Zudem werden die Ressourcen für die Integrative Förderung erhöht. Die Anpassungen wurden in der Vernehmlassung breit unterstützt. Die neuen Richtlinien treten am 1. August 2027 in Kraft.

Die Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule stammen aus dem Jahr 2008. Aufgrund der Revision des Bildungsgesetzes und der Volksschulverordnung mussten sie an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Gleichzeitig wurden Struktur und Begrifflichkeiten überprüft und aktualisiert und der Inhalt auf dessen Aktualität hin überprüft. Die Vernehmlassung dauerte vom 5. Januar bis am 27. März 2026. Dabei fanden die vorgeschlagenen Änderungen eine breite Zustimmung. Nun hat der Erziehungsrat die revidierten Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen beschlossen. Diese treten am 1. August 2027 in Kraft.

Antwort auf herausforderndes Verhalten
Mit den revidierten Richtlinien wird die Förderungsmassnahme «Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten» neu aufgenommen. Das berücksichtigt die Tatsache, dass Schulen zunehmend mit herausforderndem Verhalten konfrontiert sind und dass entsprechende Unterstützung bereits heute ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Lehrpersonen, Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie weiteren Fachpersonen ist.

Erhöhung der Ressourcen
Als weitere Neuerung werden die Ressourcen für die Integrative Förderung erhöht. Neu stehen 0,9 statt bisher 0,79 Stellenprozent einer Schulischen Heilpädagogin beziehungsweise eines Schulischen Heilpädagogen pro Schülerin und Schüler zur Verfügung. Die bestehenden Sockelregelungen bleiben bestehen. Auch für Oberstufen, wo Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen in zwei oder mehr Fächern separat in einer Klasse mit besonderer Organisationsform beschult werden, werden die Stellenprozente erhöht: von 0,1 auf 0,34. Die Erhöhung berücksichtigt die gestiegenen Anforderungen an die Schulen. Die Heterogenität in den Klassen, die Zahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf und die Komplexität des Schulalltags haben zugenommen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts gestiegen. Die zusätzlichen Ressourcen verursachen Mehrkosten von insgesamt rund 600’000 Franken pro Jahr. Zwei Drittel davon entfallen auf die Gemeinden, ein Drittel entfällt auf den Kanton.