Per 2025 tritt im Kanton Luzern eine neue Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Personenwagen in Kraft. Wie die neue Verkehrssteuer funktioniert und welche Auswirkungen sie auf die Besteuerung des eigenen Fahrzeugs hat, erklärt die Webseite verkehrssteuer.lu.ch
Bei der Besteuerung von Personenwagen erfolgt per 1. Januar 2025 eine fundamentale Anpassung: Nachdem bislang der Motorenhubraum als Grundlage der Verkehrssteuer herangezogen wurde, wird die Verkehrssteuer künftig auf Basis der Parameter Gesamtgewicht und Leistung berechnet. Das neue Modell führt für den grössten Teil der Halterinnen und Halter (rund zwei Drittel) zu annähernd gleichbleibenden Steuern. Besonders emissionsarme Personenwagen profitieren von einer Steuerreduktion von 80 % im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie in den vier Folgejahren. Der Luzerner Kantonsrat hiess die Gesetzanpassung für eine Ökologisierung der Verkehrssteuern im Dezember 2023 gut. Damit erfolgt die Berechnung der Verkehrssteuer ab 2025 nach Massstäben, die dem aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik entsprechen.
Webseite erklärt das Berechnungssystem und errechnet künftigen Steuerbetrag
Auf der Themenwebseite verkehrssteuer.lu.ch erklärt das Strassenverkehrsamt, wie das neue Berechnungssystem funktioniert und welche Vergünstigungen oder Steuerzuschläge auf Halterinnen und Halter von Personenwagen zukommen.
Dank eines Berechnungstools kann man sich den künftigen Steuerbetrag einfach anzeigen lassen. Für eine genaue Berechnung benötigen Nutzerinnen und Nutzer die Daten aus dem Fahrzeugausweis.
Die neue Webseite informiert unter anderem auch über die Änderungen, welche die leichten Nutzfahrzeuge (Besteuerung neu nach Gesamtgewicht) und die Motorräder (Besteuerung neu nach Leistung) betreffen.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie
Anhang
– Screenshot der Webseite
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