Neuer Arbeitsmarktservice für Fragen zu Stellengesuchen ist in Betrieb

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

In Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2018 alle offenen Stellen dem RAV melden. Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit hat aufgrund dieser neuen Bundesvorschrift eine neue Stelle geschaffen. Diese hat per 1. Juli ihren Betrieb aufgenommen.

Der neue Arbeitsmarktservice für Fragen rund um Stellengesuche ist in Betrieb. Er ist Anlaufstelle für Fragen rund um den Arbeitsmarkt. Grund für die neue Anlaufstelle ist, dass seit dem 1. Juli 2018 Arbeitgeber in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit alle offenen Stellen dem RAV melden müssen. Erst nach einer Sperrfrist von fünf Arbeitstagen dürfen die Stellen auch öffentlich ausgeschrieben werden.

Weil Personen, die beim RAV als Stellensuchende registriert sind, damit einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten, kann das Potential der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Auf dem Portal www.arbeit.swiss können Stellen gemeldet und weitere Informationen bezogen werden.

Die Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber, der eine Stelle besetzen will. Ob die Stelle unter die Stellenmeldepflicht fällt, kann auf dem Portal www.arbeit.swiss in Erfahrung gebracht werden.

Die Kontaktadresse des Arbeitsmarktservices lautet:
Arbeitsmarktservice
Gerliswilstrasse 17
Postfach 1043
6021 Emmenbrücke 1
Tel. 041 248 40 80
arbeitsmarktservice@lu.ch[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]