Die Vernehmlassungen zur Änderung des Kulturförderungsgesetzes sowie zum neuen Museumskonzept sind ausgewertet. Während der Zusammenschluss der kantonalen Museen zum neuen Luzerner Museum unterschiedlich aufgenommen wurde, stiess das Konzept mehrheitlich auf Zustimmung. Nun liegt die Botschaft zur Gesetzesänderung vor. Der Kantonsrat befindet darüber voraussichtlich in der Juni-Session. Die Gesetzesänderung soll am 1. Dezember 2022 in Kraft treten.
Luzern soll ein neues Museum erhalten: Das «Luzerner Museum für Natur, Geschichte und Gesellschaft» (Arbeitstitel) entsteht aus dem Zusammenschluss von Historischem und Natur-Museum Luzern. Dafür muss § 3 Absatz 2 des Kulturförderungsgesetzes vom 13. September 1994 (SRL Nr. 402) geändert werden.
Erste Vernehmlassung: Konzept für Beurteilung verlangt
Vom 1. Februar bis zum 30. April 2021 führte das Bildungs- und Kulturdepartement eine Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung durch. Es gingen 536 Stellungnahmen ein, die meisten von Privatpersonen. Vier der sechs Kantonsratsparteien wie auch fast alle Gemeinden und Behörden befürworteten den Zusammenschluss.
Dagegen äusserte sich eine Mehrheit der Organisationen, Vereine und Verbände sowie praktisch alle Privatpersonen. Hauptkritikpunkt war, dass ein ausgearbeitetes Konzept vorliegen müsse, um den Zusammenschluss beurteilen zu können. Auch der damals vorgesehene neue Museumsstandort, das Zeughaus Musegg, führte eine grosse Zahl von Teilnehmenden dazu, den Zusammenschluss der Museen abzulehnen. Formal gesehen war der künftige Standort des Luzerner Museums kein Gegenstand der Vernehmlassung (siehe unten).
Zweite Vernehmlassung: Grundsätzliche Zustimmung zum Konzept
Im Frühling 2021 wurde das neue Museumskonzept fertiggestellt. Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung entschied der Regierungsrat, das Konzept in einer weiteren Vernehmlassung der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Diese dauerte vom 26. August bis zum 7. Oktober 2021 (verkürzte Frist). Es gingen 57 Stellungnahmen ein. Das Konzept stiess im Grundsatz auf Zustimmung. Gut 80 Prozent der Teilnehmenden waren einverstanden oder lobten das Konzept gar: etwa als überzeugend, zukunftsgerichtet, umfassend, innovativ und ambitioniert.
Die übrigen 20 Prozent sprachen sich gegen das neue Konzept aus oder enthielten sich der Stimme. Als Hauptgrund genannt wurde, dass Angaben zu Kosten und Finanzierung, zu Räumlichkeiten und Flächen, zu Fachkompetenzen, Personalbestand, Standort von Museum und Kulturgüterzentrum sowie zur Pflege der Sammlungen im Konzept fehlten.
Kantonsrat berät Botschaft im Juni und September 2022
Nach der Auswertung der Vernehmlassungen liegt nun der Entwurf der Botschaft für die Gesetzesänderung vor. Die Bestimmung in Absatz 2 des Kulturförderungsgesetzes lautet: «Der Kanton führt ein Museum zu den Themen Natur, Geschichte und Gesellschaft.»
Die erste Beratung der Botschaft ist in der Juni-Session 2022 des Kantonsrats vorgesehen, die zweite Beratung in der Septembersession. Die vorgeschlagene Änderung des Kulturförderungsgesetzes untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, tritt die Gesetzesänderung voraussichtlich am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Geeigneter Standort wird evaluiert
Der Regierungsrat äussert sich zum weiteren Vorgehen in der Standortfrage im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse. Er wird unter Einbezug der Stadt Luzern die verschiedenen Aspekte und Argumente der Standortfrage noch einmal fundiert und mit offenem Blick prüfen und kritisch gegeneinander abwägen. Die Umsetzung des Zusammenschlusses der beiden Museen und das neue Museumskonzept bilden die Basis, um für das «Luzerner Museum für Natur, Geschichte und Gesellschaft» einen geeigneten Standort zu eruieren.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Nachhaltigkeit