Normalarbeitsvertrag für Kita-Vorpraktikantinnen und -praktikanten: Eröffnung der Vernehmlassung

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu einem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) eröffnet. Der Entwurf sieht insbesondere einen Mindestlohn im Vorpraktikum und eine zeitliche Befristung dieser Art von Praktika vor. Die Vernehmlassung hat heute begonnen und dauert bis am 30. Juni 2023.

Im Kanton Luzern beobachtet die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) den Arbeitsmarkt in Branchen, die nicht über allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge verfügen. Dazu gehören auch private Kindertagesstätten (Kitas).

Im Jahr 2017 wurden die Arbeitsbedingungen in diversen Kitas im Kanton Luzern kontrolliert. Dabei wurde überprüft, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden. Die Kontrollen ergaben, dass insbesondere bei den Vorpraktika die Lohnempfehlungen des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) oftmals unterschritten wurden. Zudem zeigte sich, dass auch die von der TKA empfohlene Maximaldauer eines Vorpraktikums von einem Jahr vielfach nicht eingehalten wurde. Aufgrund der hohen Anzahl an Lohnunterschreitungen wurden alle betroffenen Kitas im Jahr 2018 zu einem Runden Tisch eingeladen. Dabei wurden neben dem Lohnniveau auch die Praktikumsbedingungen besprochen. Im Anschluss daran hat die TKA per 31. Januar 2019 Kriterien für das Vorpraktikum festgelegt, um die Lohn- und Anstellungsbedingungen zu verbessern. In den Jahren 2019 und 2020 führte die TKA Nachkontrollen durch. Diese zeigten auf, dass die von der TKA definierten Kriterien nur zu einer geringfügigen Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Vorpraktika geführt haben. Aus diesem Grund hat das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) die TKA Ende 2021 beauftragt, gemeinsam mit WAS wira Luzern einen Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag für private Kindertagesstätten (NAV Kita) auszuarbeiten. Dieser Entwurf liegt nun vor und wurde vom Regierungsrat zur Vernehmlassung freigegeben.

Befristung des Vorpraktikums und Mindestlohn
Als Vorpraktikum gilt gemäss dem Entwurf des NAV Kita ein befristetes Anstellungsverhältnis mit Ausbildungscharakter, aber ohne direkten Bezug zu einer Ausbildung in einer Kita, in dessen Rahmen betreuerische Arbeitsleistungen erbracht werden. Der Entwurf sieht vor, dass ein Vorpraktikum grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauert. Ein Vorpraktikum soll nur auf maximal zwölf Monate verlängert werden können, wenn der Betrieb der arbeitnehmenden Person verbindlich einen Ausbildungsplatz für das folgende Ausbildungsjahr zusichert oder einen Mindestlohn von brutto 3’000 Franken ausbezahlt (was dem Mindestlohn für ungelerntes Betreuungspersonal gemäss den Kriterien der TKA entspricht). Diese Zusicherung eines Ausbildungsplatzes soll in der Regel bis spätestens vier Monate nach Antritt des Vorpraktikums erfolgen müssen. «Mit dem vorgesehenen Normalarbeitsvertrag soll die Situation betreffend Vorpraktika in Kitas deutlich verbessert werden. Insbesondere die Praxis sogenannter ‚Kettenpraktika‘ würde durch den NAV Kita unterbunden», hält Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, fest.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf NAV Kita ist heute eröffnet worden und dauert bis am 30. Juni 2023.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität


Anhang
Vernehmlassungsverfahren
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