Der Kantonsrat hat zahlreiche Anträge zum Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024 beraten und den Voranschlag 2021 mit einem Aufwandüberschuss von 50 Millionen Franken beschlossen. Ausserdem stimmte er am ersten Tag seiner Oktobersession der Gründung einer Aktiengesellschaft für die Erneuerung, Erweiterung und Bewirtschaftung des Campus Horw zu. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen an Heimtaxen wurde angenommen.
Der Kantonsrat hat am 26. Oktober unter anderem die folgenden Geschäfte behandelt:
Zustimmung zum Budget 2021 und zur Finanzplanung bis 2024
Wegen der Corona-Pandemie ergeben sich für den Kanton Luzern erhebliche Minderträge und Mehraufwände, die auf den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021–2024 durchschlagen. Der Kantonsrat hat sich intensiv mit den Finanzperspektiven befasst. Er beschloss den Voranschlag 2021 mit einem Aufwandüberschuss von knapp 50 Millionen Franken. Im ähnlichen Rahmen zeigen sich die Aufwandüberschüsse in den Folgejahren 2022 bis 2024. Gemäss aktuellem Planungsstand ist keine Steuererhöhung und kein Sparpaket geplant, um die coronabedingten finanziellen Verwerfungen aufzufangen. Stattdessen wird ein Teil der Schuldenbremse befristet ausgesetzt, um insbesondere die Belastung des Budgets 2021 aufzufangen.
Ja zur AG für die Entwicklung des Campus Horw
Der Kantonsrat hat nach zweiter Beratung dem Sonderkredit von 53,5 Millionen Franken an die zu gründende Immobilien Campus Luzern-Horw AG zugestimmt. Die gemeinnützige AG soll im Auftrag des Kantons die Erneuerung, Erweiterung und Bewirtschaftung des Campus Horw mit dem Departement Technik & Architektur der Hochschule Luzern sowie der Pädagogischen Hochschule Luzern umsetzen. Der Vorteil einer eigenständigen Aktiengesellschaft liegt in der Flexibilität: Die AG kann rascher auf aktuelle Entwicklungen reagieren, als es dem Kanton im Rahmen der politischen Prozesse möglich wäre. Das letzte Wort wird im Frühling 2021 das Volk haben.
Höhere Ergänzungsleistungen an Heimtaxen
Der Kantonsrat hat nach zweiter Beratung das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV angepasst. Gleichzeitig hat er per Dekret einen Beitrag des Kantons an den EL-Aufwand im Jahr 2020 beschlossen. Somit können die Gemeinden höhere Ergänzungsleistungen an Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit einer AHV-Rente ausbezahlen.
Das Kantonsgericht hatte mit Urteil vom 15. Januar 2020 festgestellt, dass die bisherige Begrenzung der Heimtaxen, die bei den Ergänzungsleistungen angerechnet werden können, bisher zu tief lagen. Die entsprechende Taxgrenze wurde in der Folge vom Regierungsrat auf 179 Franken erhöht.
Da die Ergänzungsleistungen von den Gemeinden solidarisch pro Kopf finanziert werden, ergibt sich aus der höheren Taxgrenze eine Umverteilung von ländlichen Gemeinden (mit tendenziell tieferen Heimtarifen) zur Stadt Luzern und den Agglomerationsgemeinden (mit tendenziell höheren Heimtarifen). Damit die Solidarität der Gemeinden nicht übermässig strapaziert wird, federt das neue Gesetz diesen Effekt ab. Die solidarische Pro-Kopf-Finanzierung gilt neu lediglich bis zu einer rechnerischen Taxgrenze von 165 Franken. Die darüber hinausgehenden EL-Heimtaxen werden von der Wohnsitzgemeinde alleine getragen. Die neue Finanzierungsregelung gilt ab 2021 und wird nach zwei Jahren überprüft. Im Jahr 2020 mildert der Kanton die Mehrkosten für die Gemeinden.
Sämtliche Informationen finden Sie in der Sessionsübersicht auf www.lu.ch.
Anhang: Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse