Parlamentarische Kommission lehnt Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangt mehr Kompetenzen für den Kantonsrat und die Stimmberechtigten bei Änderungen von Lehrplänen, Fächern und Wochenstundentafeln. Ein Teil der Initiative verstösst gegen übergeordnetes Recht und ist ungültig. Für den verbleibenden gültigen Teil beantragt die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates grossmehrheitlich Ablehnung. Sie folgt somit dem Antrag des Regierungsrates.

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) die Botschaft B 89 zur Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» beraten. Die EBKK hat vorgängig eine Delegation des Initiativkomitees, einen externen Rechtsexperten sowie die rechtliche Einschätzung des Bildungs- und Kulturdepartementes angehört. Sie hat sich fundiert mit den einzelnen Initiativteilen auseinandergesetzt und kontrovers diskutiert.

Initiative ist teilweise ungültig
Die Initiative verlangt eine obligatorische Volksabstimmung bei grundlegenden Lehrplanänderungen sowie eine nachträgliche Abstimmung über alle Lehrpläne seit 2014. Lehrpläne liegen jedoch in der Kompetenz des Regierungsrates. Gegen Regierungsratsbeschlüsse ist von Verfassung wegen kein Referendum möglich. Diese rechtliche Einschätzung des Regierungsrates unterstützt die Kommission. Bei einem Teil der Initiative hingegen bestehen unterschiedliche Betrachtungsweisen: Die Initiative will die Genehmigung von interkantonalen Vereinbarungen durch den Kantonsrat und mit einem fakultativen Referendum erwirken. Nach Ansicht des Regierungsrates würde diese Änderung der Kompetenzordnung eine Verfassungsinitiative voraussetzen. Ein externer Rechtsexperte ist hingegen der Auffassung, dass dieser Punkt verfassungskonform interpretiert werden kann.

Gültiger Teil der Initiative wird abgelehnt
Die Volksinitiative fordert unter anderem, dass Fächer, Wochenstundentafeln, Struktur- und Modelländerungen im Schulsystem vom Kantonsrat zu genehmigen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Eine Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass sich die jetzige Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Regierungsrat, Kantonsrat und Gemeinden bewährt. Die Möglichkeit eines fakultativen Referendums ist bereits heute möglich. Zudem verpflichtet sich auch der Kanton Luzern dem Bundesverfassungsauftrag zur Harmonisierung des Schulsystems. Eine Kommissionsminderheit unterstützt indes den gültigen Teil des Initiativbegehrens. Die Initiative greife ein wichtiges Thema auf, da durchaus Klärungsbedarf über die Zuständigkeiten im Volksschulbereich bestehe.

Kommission folgt Regierungsantrag
Die Kommission teilt in der Vielzahl sämtliche Einschätzungen des Regierungsrates zum rechtswidrigen Teil. Den gültigen Teil lehnt sie mit grosser Mehrheit ab und folgt somit dem Antrag des Regierungsrates zuhanden des Kantonsrates.

Beratung Stiftung Rosengart verschoben
Die Kommission beantragt mit einer grossen Mehrheit zuhanden der Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Beratung der Botschaft B 94 über die Finanzierung der Stiftung Rosengart auszusetzen. Die EBKK will den vom Kantonsrat verlangte Bericht zur Überprüfung der Strukturen und Finanzierung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe abwarten (Motion M 236, Andreas Moser und Mit.). Die Kommission stellt mit diesem Antrag nicht die Behandlung der Botschaft in Frage, sondern sie erachtet den Zeitpunkt als ungünstig. Für eine inhaltliche Auseinandersetzung und Meinungsbildung brauche die Kommission die Ergebnisse der Überprüfung.

Abrechnung WLAN-Infrastruktur an den kantonalen Schulen
Die EBKK genehmigt die Abrechnung der WLAN-Infrastruktur an den kantonalen Gymnasien und Berufsfachschulen (Botschaft B 96) zuhanden des Kantonsrates einstimmig. Die Kommission hat mit Freude zu Kenntnis genommen, dass signifikante Einsparungen erzielt werden konnten. Das Projekt wurde mit Gesamtkosten von 3’650’672 Franken abgerechnet. Der bewilligte Sonderkredit wurde um 1’046’328 Franken unterschritten.

Der Kantonsrat wird die Botschaft zur Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» sowie die Botschaft zur Abrechnung der WLAN-Infrastruktur an den Gymnasien voraussichtlich an der Oktober-Session beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]