Bern (ots) – Die Patientenverfügung SRK kann neu auch in einer kurzen Variante ausgefüllt werden. Ebenfalls speziell beim Schweizerischen Roten Kreuz sind die individuelle Beratung beim Ausfüllen und die Abrufbarkeit des Dokuments rund um die Uhr.
Bei der Patientenverfügung des SRK können die Kundinnen und Kunden neu zwischen einer kurzen Version (Mindestangaben) und der bisher verwendeten ausführlichen Version (detaillierte Angaben) wählen. Unabhängig davon, ob die kurze oder ausführliche Version gewählt wird: In fast jeder Region bieten die Rotkreuz-Kantonalverbände kompetente Beratung beim Ausfüllen dieses wichtigen Dokuments an.
SRK-Projektleiterin Stefanie Gobeli sagt: „Jeder Mensch hat ein individuelles Bedürfnis, wieviel er im Falle einer eintreffenden Urteilsunfähigkeit geregelt haben möchte. Die Patientenverfügung SRK bietet mit der kurzen und ausführlichen Version genau diese Wahlmöglichkeit.“ Das Formular erlaube je nach persönlicher Lebenssituation massgeschneiderte Angaben – „beispielsweise der Hinweis, welche Personen vertretungsberechtigt sind oder welche medizinischen Massnahmen von der Ärzteschaft eingeleitet oder unterlassen werden sollen, wenn die Betroffenen sich nicht mehr selber mitteilen können“.
Das SRK trat national vor zweieinhalb Jahren mit einer eigenen Patientenverfügung in Erscheinung. Rund 2000 Kundinnen und Kunden haben die Patientenverfügung SRK bereits ausgefüllt. Für alle bisherigen Kundinnen und Kunden ergeben sich keine Änderungen.
Links de/frz/ita
www.patientenverfuegung-srk.ch www.directives-anticipees.ch www.direttive-anticipate.ch