Der Kantonsrat hat die Beteiligungsstrategie 2022 im Oktober 2021 zurückgewiesen und dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, ein Rechtsgutachten zur kantonalen Public Corporate Governance und die daraus resultierenden Feststellungen und Empfehlungen zu berücksichtigen. Die PFK ist nun grundsätzlich zufrieden mit der ergänzten Beteiligungsstrategie, schlägt aber weitere Anpassungen vor.
Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Flühli) die Ergänzte Beteiligungsstrategie 2022 (B 77a) vorberaten. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Beteiligungsstrategie für die Gesamtheit der Beteiligungen des Kantons alle vier Jahre als Planungsbericht zur Genehmigung vor. Nach der Rückweisung der ursprünglichen Botschaft hat der Regierungsrat ein von der Aufsichts- und Kontrollkommission in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur kantonalen Public Corporate Governance und die daraus resultierenden Feststellungen und Empfehlungen berücksichtigt. Die Anpassungen betreffen vor allem Verbesserungen bei der Aufsicht und bei der Transparenz bei Interessenbindungen. In der Ergänzten Beteiligungsstrategie bleiben hingegen die strategischen Vorgaben für die kantonalen Beteiligungen im Vergleich zur zurückgewiesenen Beteiligungsstrategie unverändert.
Die PFK äusserte sich weitgehend einverstanden mit den vom Regierungsrat gemachten Ausführungen zum Risiko, zu den strategischen Zielen, welche mit der Beteiligung verfolgt werden, zur Art und zum Umfang der Kantonsbeteiligung, zu finanziellen Aspekten und zu den obersten Führungsorganen. Einverstanden ist die PFK auch mit dem Plan, die Beteiligung an der Sportanlage Würzenbach AG nicht weiter zu halten und die übrigen Beteiligungen beizubehalten. Anpassungen wünscht die PFK bei UNILU, HSLU und PHLU, welche Angebote und Aktivitäten aufeinander abstimmen und Synergien nutzen sollen. Auch soll bei jeder Einsitznahme von Exekutivmitgliedern oder Verwaltungsmitarbeitenden des Kantons in Entscheidungsorganen der Beteiligungen zwingend eine Mandatsvereinbarung abgeschlossen werden. Der Regierungsrat müsse zudem eine angemessene Vertretung beider Geschlechter auf Verwaltungsrats-Ebene mit mind. 30% und der Geschäftsleitungs-Ebene mit mind. 20% sicherstellen. Der Regierungsrat soll bei den Beteiligungen einheitliche Forderungen bezüglich der Ausbildung von Lernenden und einer fortschrittlichen, sozial verantwortlichen, transparenten und ethischen Grundsätzen verpflichteten Personalpolitik stellen, die auch die Gleichstellung und die Chancengleichheit, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellt. Die Unternehmen, welche einen Klimabericht erstellen müssen, sollen diesen bereits 2023 veröffentlichen. Weiter wird eine verbesserte Kontrolle der Erreichung der Eignerziele und das Vermeiden von Aufgabenbündelungen gefordert. Die PFK beschloss die Genehmigung der Beteiligungsstrategie mit den erwähnten Bemerkungen einstimmig.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage an der Session vom 28./29. November 2022 beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]