Die Planungs- und Finanzkommission hat sich für einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 im Betrag von 4’197’300 Franken für die Erhöhung der nicht rückzahlbaren Beiträge im Rahmen der Härtefallmassnahmen ausgesprochen.
Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Flühli) am 21. April 2021 die Botschaft B 71 vorberaten, mit welcher der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 von 4’197’300 Franken für die Erhöhung der nicht rückzahlbaren Beiträge innerhalb der Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen beantragt. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie vom 19. März 2021 übernimmt der Bund bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken sämtliche Kosten der Härtefallmassnahmen. Deshalb macht er insbesondere bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen, der Beitragsbemessung und der Höchstgrenzen der Beträge zwingende Vorgaben.
Um eine Ungleichbehandlung der verschieden grossen Unternehmen im Kanton Luzern zu vermeiden, sollen die Vorgaben des Bundes auch für die Bemessung der Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken gelten und die ungedeckten Fixkosten in erster Linie mit A-fonds-perdu-Beiträgen vergütet werden. Dies macht einen Nachtragskredit von 4’197’300 Franken zu den im November 2020 und März 2021 bewilligten Sonder- und Zusatzkrediten notwendig.
Einstimmige Unterstützung
Die PFK unterstützt den Nachtragskredit einstimmig. Als besonders erfreulich wurde erwähnt, dass sich der Kanton Luzern neu an den Richtlinien des Bundes orientiert und sich auf die Entschädigung von Fixkosten konzentriert. Auch konnte festgestellt werden, dass der Regierungsrat die Kommunikationsmassnahmen verbessert und die Sozialpartner zielführend miteinbezogen hat. Dies stärkt das Vertrauen und verbessert das Verständnis in den verschiedenen Branchen. Positiv fiel auch auf, dass neu die Entschädigung für Kurzarbeit bei der Berechnung der Höhe der Härtefallentschädigung nicht als Umsatz miteinbezogen wird. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Mitarbeitende entlassen, um die Schwelle der Anspruchsberechtigung zu erreichen.
Der Kantonsrat wird den Nachtragskredit voraussichtlich an der Session vom 10. und 11. Mai 2021 beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]