Planungs- und Finanzkommission passt Konsolidierungsprogramm 2017 an

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Luzerner Staatskanzlei

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Die Planungs-und Finanzkommission (PFK) des Luzerner Kantonsrates schlägt für das Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) diverse Änderungen vor. Diese würden die Erfolgsrechnung 2017 mit 9.6 Millionen Franken belasten. Damit könnten die Vorgaben für das Budget 2017 eingehalten, der mittelfristige Ausgleich jedoch nicht erreicht werden.

Die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates Luzern (PFK) hat unter dem Vorsitz von Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) das vom Regierungsrat geschnürte Massnahmenpaket KP17 (Botschaft B55) zur Sanierung des Finanzhaushalts bis 2019 vorberaten. Mit der Beratung des Planungsberichtes B39 vom 19. April 2016 hat der Kantonsrat Kenntnis vom Sanierungsbedarf erhalten und lenkend auf das provisorische Massnahmenpaket KP17 eingewirkt. Seitdem hat sich der finanzielle Handlungsbedarf noch weiter vergrössert. Die Erträge aus dem Finanzausgleich des Bundes (NFA) in den Jahren 2017 bis 2019 reduzieren sich im Vergleich zur bisherigen Planung um rund 190 Millionen Franken. Gegenüber dem letzten Aufgaben- und Finanzplan sind in den Jahren 2017 bis 2019 Verbesserungen von insgesamt rund 520 Millionen Franken notwendig.

Schuldenbremse für 2017 würde eingehalten
Für die Umsetzung einiger Massnahmen des Projekts KP17 sowie für die in der Beratung des Planungsberichtes B39 vom Kantonsrat geforderte Steuergesetzrevision sind Gesetzesänderungen notwendig, welche in der in der Kompetenz des Kantonsrates liegen. An diesen Gesetzesänderungsvorschlägen beantragt die PFK diverse Anpassungen:

Auf die Zusammenführung der gemeindeeigenen Betreibungsämter zu grossen Ämtern soll verzichtet werden.
Die Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sollen nicht bereits nach 8 Jahren an die Gemeinden übergehen.
Bei der Mittelverteilung für Strassen und öV aus zweckgebundenen Einnahmen soll nicht wie vorgeschlagen 1/3 sondern 25 Prozent für den öV und nicht wie vorgeschlagen 2/3 sondern 65 Prozent für Kantonsstrassen verwendet werden. Der Gemeindeanteil von 10 Prozent ist beizubehalten.
Anstatt der vorgeschlagenen Abschaffung des steuerlichen Eigenbetreuungsabzugs von 2000 Franken soll dieser 1000 Franken betragen. Der Fremdbetreuungsabzug soll dementsprechend nicht auf 6700 Franken sondern lediglich auf 5700 Franken erhöht werden.
Die Teilbesteuerung der Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens soll nicht von 50 auf 70 Prozent erhöht werden sondern lediglich auf 60 Prozent.
Die vorgeschlagene volle Übernahme der Kosten für Ergänzungsleistungen zur AHV durch die Gesamtheit der Gemeinden soll nach dem Willen der PFK bis zum 31. Dezember 2018 beschränkt werden. Danach soll wieder der bisherige Teiler Kanton 30 Prozent und die Gesamtheit der Gemeinden 70 Prozent gelten. Allerdings erwartet die PFK mehrheitlich, dass das vom Regierungsrat sistierte Projekt Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) möglichst bald weitergeführt wird, so dass mit den Gemeinden eine ausgewogene Lösung betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton gefunden werden kann. In diesem Zusammenhang wären dann die Finanzierung der Ergänzungsleistungen sowie weitere Themen wie der Kostenteiler bei den Volksschulen, eine verträgliche Lösung für den Wasserbau, die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III zu diskutieren.

Die von der PFK beantragten Anpassungen haben finanzielle Auswirkungen auf die Sanierungsbestrebungen, indem sie die Erfolgsrechnung 2017 mit 9.6 Millionen Franken belasten. Die Auswirkungen auf die Planjahre 2018 bis 2020 liegen bei 17.2 Millionen, 49.1 Millionen respektive 49.1 Millionen Franken. Die jährlichen Vorgaben für das Jahr 2017 werden eingehalten (das Geldfluss-Investitionsverhältnis würde bei 83.1 Prozent liegen). Im AFP 2017 – 2020 wird jedoch der mittelfristige Ausgleich nicht erreicht. Selbst bei Umsetzung sämtlicher in KP17 enthaltenen Massnahmen zur Gesundung der Finanzen würde eine Finanzierungslücke verbleiben. Diese Lücke soll mit einer Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 Einheit per 2017 geschlossen werden. Der Steuerfuss ist nicht Bestandteil der vorliegenden Beratung gewesen. Diese erfolgt erst im Rahmen der Beratung des AFP 2017 – 2020 und dem Voranschlag 2017. Die in KP17 enthaltenen Massnahmen, welche keiner Gesetzesänderung bedürfen, werden ebenfalls erst im Zusammenhang mit dem AFP beraten, da der Kantonsrat nur über Anpassungen des AFP Einfluss auf diese Massnahmen nehmen kann.

Zustimmung zu Nachtragskrediten
Gleichzeitig hat die PFK fünf Nachtragskredite im zum Voranschlag 2016 mit Mehrkosten in der Erfolgsrechnung 2016 von 9,35 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung 2016 von 0.88 Millionen Franken vorberaten (Botschaft B62). Der grösste Teil der Mehrkosten entsteht in den Aufgabenbereichen Berufs- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung. Die Gründe dafür liegen vorwiegend in zu tief budgetierten Mengen. Weitere Nachtragskredite werden in den Aufgabenbereichen Volksschulbildung, Gymnasialbildung und im Aufgabenbereich Berufs- und Weiterbildung. Die PFK beantragt dem Kantonsrat Bewilligung der Nachtragskredite, auch wenn sie Kritik an der Budgetierung äusserte.

Der Kantonsrat wird diese Vorlagen an der November-Session beraten.[content_block id=29782 slug=ena-banner]