Der Regierungsrat hat den Entwurf des Planungsberichts über die sozialen Einrichtungen SEG 2024-2027 zur Vernehmlassung freigegeben. Das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) regelt den kantonalen Versorgungsauftrag mit stationären und ambulanten Leistungen für betreuungsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien, für Menschen mit Behinderungen sowie für die sozialtherapeutische Suchttherapie. Der Bericht bündelt die wichtigsten Handlungsfelder zu 14 prioritären Massnahmen für die Planungsperiode 2024-2027. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. April 2023.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG). Dieser Planungsbericht umfasst die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs, die Angebote, die Zusammenarbeit mit Dritten, wichtige Rahmenbedingungen, vorgesehene Entwicklungen sowie den Mittelbedarf. Im Entwurf des Planungsberichts SEG 2024-2027, der nun vom Regierungsrat zur Vernehmlassung freigegeben worden ist, werden die wichtigsten Handlungsfelder zu 14 prioritären Massnahmen gebündelt. Im Weiteren wird im Planungsbericht SEG 2024-2027 auf den Umsetzungsstand der Massnahmen aus dem letzten Planungsbericht eingegangen. Die Vernehmlassung startet heute und dauert bis am 20. April 2023.
Das SEG regelt den kantonalen Versorgungsauftrag mit stationären und ambulanten Leistungen zur Förderung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie deren Familien, von Menschen mit Behinderungen sowie Leistungen der sozialtherapeutischen Suchttherapie. «Mit dem neuen Planungsbericht haben wir eine gute Grundlage, damit Menschen bei Bedarf weiterhin qualifizierte Unterstützung erhalten und die sozialen Einrichtungen im Kanton Luzern hierzu ihre Leistungen gezielt weiterentwickeln können», so Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf.
Die mit dem letzten Planungsbericht eingeschlagene Richtung hat sich bewährt
Anfang 2020 wurde das SEG teilrevidiert und damit der richtungsweisende Entscheid im Sinne der Strategie «ambulant und stationär» gefällt. Dazu gehörten unter anderem die Einführung ambulanter Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die Förderung der Selbstbestimmung sowie neue Finanzierungsmodelle. Auch die ergänzenden Hilfen zur Erziehung wurden mit der Gesetzesrevision verbindlich geregelt. Die damals eingeschlagene Richtung hat sich seither bewährt. Der Planungsbericht SEG 2024-2027 schliesst daher inhaltlich und methodisch an den vorangehenden Bericht an und führt seine strategischen Zielsetzungen weiter.
Flexible, durchlässige und vielfältige Angebote sollen gefördert werden
Im Zentrum des Entwurfs des Planungsberichts 2024-2027 stehen der weitere Auf- und Ausbau von ambulanten Angeboten, wobei stationäre Angebote weiterhin überwiegen werden. Die interprofessionelle Zusammenarbeit an den Schnittstellen zur Psychiatrie, zur Sonderschulung und zur Langzeitpflege werden ausgebaut. Im Weiteren sollen flexible, durchlässige und vielfältige Angebote sowie die Sozialraumorientierung gefördert werden. Ergänzende Betreuungsangebote werden Entlastung für Angehörige bringen und die Kosten dämpfen, wenn dadurch ein Heimaufenthalt vermieden wird. Der Bericht benennt zudem Anknüpfungspunkte an übergeordnete Aufträge wie die kantonale Klimastrategie und die Strategie zum digitalen Wandel. Ein Fokus liegt schliesslich angesichts des Fachpersonalmangels auf Personalthemen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Zusammenhalt
Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
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