Positive Reaktionen auf die Vernehmlassung zur Flexibilisierung der Schuldenbremsen im Zusammhang mit den SNB-Auschüttungen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind eine wesentliche Einnahmequelle für Bund und Kantone. Dieses Jahr wird die SNB allerdings keine Gewinnanteile an Bund und Kantone ausschütten. Um mit dem Ausfall der Gelder die Schuldenbremse nicht zu verletzten, unterbreitet die Luzerner Regierung dem Parlament eine Botschaft über die Anpassung der Schuldenbremsen in Bezug auf die SNB. Die Vernehmlassung zur Flexibilisierung der Schuldenbremsen ist mehrheitlich auf positive Resonanz gestossen.

Die Schweizerische Nationalbank wird heuer keine Gewinnanteile an Bund und Kantone auszahlen. Grund dafür ist unter anderem die weltwirtschaftliche Situation. Obschon in den letzten Jahren die Ausschüttungssumme gestiegen ist und letztes Jahr für den Kanton Luzern 192 Millionen Franken betrug, ist die Unsicherheit dieser Einnahmequelle gross. Um die Abhängigkeit von dieser externen Geldquelle zu reduzieren, will die Luzerner Regierung die Schuldenbremsen anpassen. Diese Anpassung, gefordert in einem Postulat von Armin Hartmann (Postulat P 776), bedingt eine Gesetzesänderung, die vom Kantonsrat in zwei Lesungen beraten werden muss und im September 2023 in Kraft treten soll.

Die Lex-SNB wurde in der Vernehmlassung im Grundsatz mehrheitlich positiv beurteilt. Man begrüsst im Gros, dass mit der Gesetzesanpassung die Reaktionszeit verlängert wird.

Für Finanzdirektor Reto Wyss ist klar, dass die Anpassung bei den Schuldenbremsen bezüglich Nationalbankgelder richtig ist. Doch es sei nicht der einzige Schalthebel, um auf die Volatilität zu reagieren: «Mittelfristig müssen wir mit weniger Geld von der SNB auskommen. Wir dürfen konstante Ausgaben nicht mit Mitteln finanzieren, die nicht verlässlich eingehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Aufgaben und Projekte sinnvoll priorisieren. Ich wiederhole mich: Wir können nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen.»


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Nachhaltigkeit


Anhang
Botschaft B 150
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