Prämienregionen: Regierungsrat lehnt Neueinteilung nach Wahlkreisen ab

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schlägt vor, dass die Prämienregionen zukünftig nicht mehr nach Gemeinden, sondern nach Bezirks- oder Wahlkreisen eingeteilt werden. Für den Kanton Luzern ist zudem auch eine Reduktion der Anzahl Prämienregionen von drei auf zwei vorgesehen.

In seinem Vollmachtschreiben an das BAG lehnt der Luzerner Regierungsrat diese vorgeschlagenen Systemänderungen vehement ab und hält damit an der Einteilung des Kantons in die drei bestehenden Regionen und an der Zuordnung nach Gemeinden fest. Dieses System habe sich bewährt.

Der vorgeschlagene Systemwechsel würde bei rund der Hälfte der Bevölkerung zum Teil schlagartig massive nachhaltige Prämienerhöhungen zur Folge haben, was nicht vernünftig erklärt werden könnte. Weiter führt der Regierungsrat aus, dass Wahlkreise und Gesundheitskosten etwas komplett anderes seien, und dass die Wahlkreise bezüglich Gesundheitskosten und Bevölkerungsstrukturen sehr heterogen sein können. Deshalb mache es keinen Sinn und sei sachlich nicht begründbar, Prämienregionen nach Wahlkreisen zu definieren.

Vollständige Stellungnahme[content_block id=29782 slug=ena-banner]